Bis zu 40% Gebühren sparen

Zahlungsanbieter wechseln, so gelingt der Umstieg ohne einen Tag ohne Kartenzahlung

Händlerin vergleicht zwei Kartenterminals
Inhalt

Wer den Zahlungsanbieter wechseln will, braucht vor allem eine klare Reihenfolge, erst den alten Vertrag prüfen, dann den neuen Anbieter startklar machen und erst danach den alten Zugang abschalten. So läuft die Kartenzahlung ohne Unterbrechung weiter. Der Aufwand lohnt sich oft, denn schon 0,3 Prozentpunkte weniger Gebühr sparen bei 10.000 Euro Kartenumsatz im Monat 360 Euro im Jahr. Dieser Ratgeber zeigt die Schritte, den Zeitplan, die Kosten und die typischen Fallstricke beim Umstieg.

Das Wichtigste in Kürze

Zahlungsanbieter wechseln in sieben Schritten

Ein Wechsel scheitert selten an der Technik, sondern an der Reihenfolge. Wer zuerst kündigt und dann sucht, steht schnell ohne Terminal da. Halten Sie sich deshalb an diese Abfolge. Sie gilt für den Wechsel vom Mietterminal zum Kaufgerät ebenso wie für den Wechsel zwischen zwei Netzbetreibern.

Bei Anbietern mit Kaufgerät und ohne Laufzeit dauert der Umstieg oft nur wenige Tage. Bei Mietverträgen bestimmt die Kündigungsfrist den Zeitpunkt. Wie Sie richtig kündigen und was in das Schreiben gehört, steht im Beitrag Zahlungsanbieter Vertrag kündigen.

Lohnt sich der Wechsel, den effektiven Satz berechnen

Werbesätze sagen wenig über Ihre echten Kosten. Rechnen Sie deshalb alle Kosten eines Monats zusammen, also Gebühren je Zahlung, Fixbeträge, Terminalmiete, Servicepakete und Monatsgebühren, und teilen Sie die Summe durch den Kartenumsatz. Das Ergebnis ist Ihr effektiver Satz. Diesen Wert vergleichen Sie mit Angeboten, die mit denselben Annahmen rechnen.

Ein Beispiel mit veröffentlichten Sätzen, Stand Oktober 2026, ohne Umsatzsteuer. Eine Boutique mit 25.000 Euro Kartenumsatz zahlt bei einem Einheitssatz von 1,39 Prozent 347,50 Euro im Monat. Bei 0,69 Prozent für alle Karten und 12,50 Euro Miete für ein Kassenterminal, wie es ZahlungsWERK veröffentlicht, wären es 185 Euro. Ein Café mit 6.000 Euro Kartenumsatz zahlt bei 1,39 Prozent 83,40 Euro. Mit 0,69 Prozent und 15,50 Euro Miete für ein mobiles Terminal kämen 56,90 Euro heraus, allerdings mit 36 Monaten Laufzeit. Die Rechnung ändert sich, wenn viele Firmenkarten oder Karten aus Drittstaaten dabei sind, denn deren Interbankenentgelte sind nach der EU-Verordnung 2015/751 nicht gedeckelt.

Was außer dem Preis zählt

Ein niedriger Satz hilft wenig, wenn Auszahlung, Service oder Kassenanbindung nicht passen.

Gründe für einen Wechsel und wann er sich nicht lohnt

Die häufigsten Gründe sind gestiegene Gebühren, eine Preisänderung des Anbieters, langsame Auszahlung, schlechter Support oder ein Gerät, das nicht mehr zur Kasse passt. Auch ein neues Geschäftsmodell kann den Wechsel nahelegen, etwa wenn Sie zusätzlich online verkaufen oder am Tisch kassieren wollen. Ein weiterer Anlass sind alte Terminals, die nur im 2G-Netz funken, denn die Netzbetreiber schalten 2G laut Bundesnetzagentur bis 2028 weitgehend ab.

Nicht lohnend ist ein Wechsel, wenn die Restlaufzeit lang ist und eine Ablöse fällig würde, die die Ersparnis auffrisst. Rechnen Sie die Ersparnis bis zum regulären Vertragsende gegen die Restzahlungen. Oft ist es klüger, rechtzeitig zum Laufzeitende zu kündigen und die Zeit bis dahin für den Vergleich zu nutzen. Hilfe beim Vergleichen gibt der Beitrag über Zahlungsdienstleister und ihre Modelle.

Den Anbieter für das Kartenterminal wechseln, was mit dem Gerät passiert

Wer den Anbieter für sein Kartenterminal wechselt, muss immer die Frage nach dem Gerät klären. Gemietete Terminals gehören dem Anbieter und gehen nach Vertragsende zurück. Gekaufte Geräte bleiben Ihr Eigentum, funktionieren aber in der Regel nur mit dem Anbieter, bei dem Sie sie gekauft haben, etwa die Kartenleser von SumUp oder Zettle. Bei klassischen Terminals ist jedes Gerät einem Netzbetreiber zugeordnet. Laut girocard trägt jedes girocard-Terminal eine eindeutige Terminal-ID, an der sich erkennen lässt, welcher Netzbetreiber es betreut.

Manche Modelle lassen sich bei einem anderen Netzbetreiber neu einrichten, wenn dieser das Gerät unterstützt. Verlassen Sie sich darauf nicht, sondern fragen Sie den neuen Anbieter mit Hersteller und Modellbezeichnung schriftlich an. Neue Geräte im Überblick zeigen die Seiten Kartenterminals und mobile Kartenterminals.

AusgangslageWas mit dem Gerät passiertWorauf Sie achten
MietterminalRückgabe nach VertragsendeFrist, Versandweg und Zustand dokumentieren
Kaufgerät eines Komplettanbietersbleibt Ihr Eigentum, meist nur beim selben Anbieter nutzbarneues Gerät beim neuen Anbieter einplanen
Gekauftes Terminal mit ServicevertragServicevertrag separat kündigenUmrüstung beim neuen Netzbetreiber anfragen
Smartphone mit SoftPOSApp wechselngirocard-Akzeptanz der neuen App prüfen

Acquirer wechseln und Kasse anbinden

Wer den Acquirer wechseln will, also das Institut, das die Kartenzahlungen abrechnet und auszahlt, muss nicht zwingend das Terminal tauschen. Bei vielen Netzbetreibern sind Terminalbetrieb und Acquiring getrennt, die Kreditkartenakzeptanz läuft über einen eigenen Vertrag. In der Praxis bündeln Komplettanbieter beides, dann wechseln Sie Acquirer und Gerät gemeinsam. Den Unterschied zwischen den Rollen erklärt der Beitrag Acquirer und Issuer.

Haben Sie eine Kasse mit Terminalanbindung, prüfen Sie die Kompatibilität vor der Bestellung. Im Handel läuft die Kopplung meist über das ZVT-Protokoll, das viele Hersteller umsetzen. Cloudbasierte Anbieter verbinden Kasse und Terminal teils über eigene Schnittstellen, die nicht jede Kasse unterstützt. Fragen Sie Ihren Kassenhersteller, ob das neue Modell freigegeben ist, und planen Sie einen Termin für die Einrichtung. Hintergründe stehen im Beitrag Kassensystem und Kartenterminal verbinden.

Zeitplan für den Wechsel ohne Lücke

Planen Sie rückwärts vom Laufzeitende des alten Vertrags. So bleibt genug Zeit für den Vergleich, die Prüfung beim neuen Anbieter und die Lieferung des Geräts. ZahlungsWERK nennt für Konfiguration und Versand seiner Mietterminals derzeit etwa 2 bis 4 Wochen, Kaufgeräte von Komplettanbietern kommen oft schneller.

ZeitpunktAufgabeErgebnis
4 bis 6 Monate vor LaufzeitendeVerträge sichten, effektiven Satz berechnenEntscheidung, ob gewechselt wird
3 bis 4 Monate vorherAngebote einholen, Kasse und girocard klärenneuer Anbieter ausgewählt
spätestens zur Kündigungsfristalten Vertrag nachweisbar kündigenKündigungsbestätigung
4 bis 6 Wochen vorherRegistrierung, Identitätsprüfung, Gerät bestellenHändlerkonto freigeschaltet
1 bis 2 Wochen vorherGerät einrichten, Testzahlung, Team schulenParallelbetrieb möglich
nach VertragsendeMietgerät zurückgeben, letzte Abrechnung prüfenWechsel abgeschlossen

Ein kurzer Parallelbetrieb von einigen Tagen reduziert das Risiko. Läuft das neue Gerät stabil und kommt die erste Auszahlung an, schalten Sie das alte ab. Wie lange die erste Auszahlung dauert, unterscheidet sich je nach Anbieter. Stripe nennt etwa eine erste Wartezeit von 7 Tagen, mehr dazu im Beitrag zur Auszahlung von Kartenumsätzen.

Neuen Tarif vor dem Wechsel prüfen

Berechnen Sie im Preisrechner mit Ihrem Umsatz und Ihrer Bonhöhe, welcher Tarif sich nach dem Wechsel wirklich rechnet.

Was der Wechsel kostet

Die Wechselkosten fallen meist geringer aus als befürchtet, werden aber oft vergessen. Beim neuen Anbieter fallen je nach Modell Kaufpreis oder Einrichtung an. POS Payment nennt etwa 49 Euro für Konfiguration und Versand eines Mietterminals, CCV einen einmaligen Stabilitätszuschlag von 27,50 Euro je Terminal, SumUp verkauft Kartenleser ab 34 Euro. Beim alten Anbieter können Versandkosten für die Rückgabe oder Gebühren für ein beschädigtes oder fehlendes Gerät anfallen.

Einige Anbieter locken Wechsler mit Aktionen. Sparkasse POS bietet laut eigener Seite im Aktionszeitraum bis 31. Dezember 2026 zwölf Monate ohne girocard-Transaktionsentgelte bis 50.000 Euro girocard-Umsatz im Jahr, danach gelten 0,79 Prozent für girocard. Prüfen Sie bei solchen Angeboten immer, was ab dem 13. Monat gilt und wie lange der neue Vertrag läuft. Die Tarife im Detail finden Sie im Überblick aller Zahlungsanbieter.

Typische Fallstricke beim Umstieg

Die meisten Probleme beim Wechsel sind vermeidbar. Sie entstehen fast immer an den Schnittstellen zwischen altem Vertrag, neuem Anbieter, Kasse und Buchhaltung.

Achten Sie bei der Buchhaltung auf das Abrechnungsmodell. Manche Anbieter zahlen netto aus und ziehen die Gebühren vorher ab, andere zahlen brutto aus und stellen die Gebühren separat in Rechnung, so beschreibt es etwa Vert mit einer Lastschrift am 10. Werktag des Folgemonats. Ihre Steuerberatung sollte den Wechsel kennen, damit die Buchungen stimmen. Mehr dazu im Beitrag Kartenzahlung in der Buchhaltung.

Erstattungen und Rückbuchungen nach dem Wechsel

Zahlungen, die über den alten Anbieter liefen, bleiben dort. Möchte eine Kundin nach dem Wechsel etwas zurückgeben, erstatten Sie den Betrag entweder über den alten Zugang oder, wenn das nicht mehr geht, per Überweisung. Eine Erstattung über das neue Terminal ist zwar technisch oft möglich, erzeugt aber eine Gutschrift ohne zugehörige Zahlung und kann die Abrechnung durcheinanderbringen.

Auch Rückbuchungen bei Kreditkarten, sogenannte Chargebacks, können noch Wochen oder Monate nach der Zahlung kommen. Behalten Sie deshalb den Zugang zum Händlerportal des alten Anbieters und bewahren Sie Belege und Tagesabschlüsse auf. Wie Rückbuchungen ablaufen, erklärt der Beitrag Rückbuchung und Chargeback.

Notfallplan und Vorbeugung für den Wechseltag

Auch bei guter Planung kann am ersten Tag etwas haken. Das neue Gerät verbindet sich nicht, die Kasse erkennt es nicht oder die girocard wird abgelehnt. Halten Sie für diesen Fall eine Reserve bereit. Am einfachsten ist eine App mit Tap to Pay auf dem Smartphone, die viele Anbieter ohne Zusatzgerät anbieten, oder das alte Terminal, solange der Vertrag noch läuft.

Vorbeugend hilft es, beim neuen Vertrag gleich die nächsten Schritte mitzudenken. Notieren Sie Laufzeitende und Kündigungsfrist im Kalender, legen Sie alle Unterlagen an einem Ort ab und prüfen Sie einmal im Jahr Ihren effektiven Satz. Wer sich nicht erneut lange binden möchte, findet Optionen im Beitrag Kartenterminal ohne Vertrag.

Rechtliche Einordnung

Für Zahlungsdiensterahmenverträge sieht Paragraf 675h BGB eine jederzeitige Kündigung mit höchstens einem Monat Frist vor. Nach Paragraf 675e Absatz 4 BGB dürfen Unternehmer aber Abweichendes vereinbaren, deshalb gelten für Händler meist die vertraglichen Laufzeiten.

Häufige Fragen

Mit einem Kaufgerät und einem Anbieter ohne Laufzeit oft nur wenige Tage. Bei Mietterminals rechnen Sie mit einigen Wochen für Prüfung, Konfiguration und Versand. Den Zeitpunkt bestimmt meist die Kündigungsfrist des alten Vertrags.

Meist nicht, denn Terminals sind an einen Netzbetreiber oder Anbieter gebunden. Manche Modelle lassen sich bei einem anderen Netzbetreiber neu einrichten. Fragen Sie den neuen Anbieter mit Hersteller und Modell schriftlich an.

Bei klassischen Netzbetreibern ist das teils möglich, weil Terminalbetrieb und Kreditkartenakzeptanz getrennte Verträge sind. Bei Komplettanbietern wechseln Sie Acquirer und Gerät dagegen gemeinsam.

Ja, für Erstattungen und Rückbuchungen früherer Zahlungen. Behalten Sie den Zugang zum Händlerportal, bis alle offenen Vorgänge abgeschlossen sind, und bewahren Sie die Abrechnungen auf.

Typisch sind Kaufpreis oder Einrichtung beim neuen Anbieter, etwa 49 Euro für Konfiguration und Versand bei POS Payment, sowie Versand für die Rückgabe des alten Mietgeräts. Teuer wird es nur, wenn Sie vor Laufzeitende aussteigen und Restzahlungen fällig werden.

Ordentlich in der Regel nicht, wenn Sie als Unternehmer eine feste Laufzeit vereinbart haben. Manche AGB sehen bei Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht vor. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist nur in Ausnahmefällen möglich, lassen Sie das im Zweifel rechtlich prüfen.

Wenn Kasse und Terminal verbunden sind, ja. Der Kassenhersteller muss das neue Terminal freigeben und die Verbindung einrichten, meist über ZVT. Klären Sie das vor der Bestellung.

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