Startseite » Zahlungsanbieter Vergleich » Wissen zur Kartenzahlung » Vertrag beim Zahlungsanbieter kündigen, Laufzeiten, Fristen, Geräterückgabe und Vorlage
Wer beim Zahlungsanbieter den Vertrag kündigen will, sollte zuerst drei Daten kennen, das Laufzeitende, die Kündigungsfrist und die vorgeschriebene Form. Viele Mietverträge für Kartenterminals laufen 24 bis 60 Monate und verlängern sich ohne fristgerechte Kündigung um weitere 12 Monate. Dazu kommt, dass Akzeptanzvertrag, Terminalmiete und Servicepakete oft getrennt geregelt sind. Dieser Ratgeber zeigt die Schritte, die Fristen bekannter Anbieter, die Rechtslage für Unternehmer, die Rückgabe der Geräte und eine Vorlage für das Kündigungsschreiben.
Die Kündigung selbst ist schnell geschrieben. Zeit kostet die Vorbereitung, denn Sie müssen wissen, welche Verträge bestehen und bis wann die Kündigung beim Anbieter eingehen muss. Gehen Sie deshalb in dieser Reihenfolge vor.
Planen Sie den Nachfolger parallel. Der neue Anbieter sollte startklar sein, bevor der alte Vertrag endet, damit kein Tag ohne Kartenzahlung entsteht. Den Ablauf beschreibt der Säulenartikel Zahlungsanbieter wechseln.
Die Spanne ist groß. Komplettanbieter mit Kaufgerät wie SumUp oder Zettle verzichten auf eine Bindung. Klassische Netzbetreiber und Aktionsangebote mit Mietterminal arbeiten dagegen oft mit Laufzeiten von 24 bis 60 Monaten. Besonders bei Aktionen wie Deutschland zahlt digital sind die günstigen ersten Monate an eine lange Gesamtlaufzeit gebunden.
| Anbieter | Laufzeit laut Anbieter | Verlängerung und Frist |
|---|---|---|
| CCV | 24, 36, 48 oder 60 Monate | automatische Verlängerung, Frist 3 Monate |
| Elavon | 36 Monate im Programm Deutschland zahlt digital | reguläre Fristen nicht veröffentlicht |
| Fiserv | mindestens 48 Monate laut AGB | Verlängerung um 12 Monate, Frist 3 Monate |
| Lightspeed Payments | laut Bestellformular | Verlängerung um dieselbe Dauer, Frist mindestens 90 Tage |
| Nexi | 48 Monate im Aktionsangebot | SoftPOS auf dem iPhone ohne Laufzeit |
| PAYONE | 24 Monate bei All Time Flex, Flatrate 36 oder 60 | Verlängerung um 12 Monate, Frist 3 Monate |
| POS Payment | ein Monat bei den veröffentlichten Angeboten | monatlich kündbar |
| REA Card | 60 Monate im Smart Light Tarif | Fristen nicht veröffentlicht |
| SumUp | keine Bindung | Abo Zahlungen Plus zum Ende der Abrechnungsperiode |
| Vert | 60 Monate in der Aktion | Frist 3 Monate zum Vertragsende |
| VR Payment | 24 Monate, VR PayMe monatlich | Fristen der Pakete nicht veröffentlicht |
| ZahlungsWERK | 36 Monate, SoftPOS monatlich | SoftPOS zum Monatsende kündbar |
Stand Oktober 2026, Angaben laut Anbieterseiten und AGB. Maßgeblich ist immer Ihr eigener Vertrag, denn individuelle Vereinbarungen und ältere Verträge können abweichen. Alle Konditionen im Detail zeigt der Überblick aller Zahlungsanbieter.
Die meisten Fehler passieren bei der Frist. Entscheidend ist in der Regel, wann die Kündigung beim Anbieter eingeht, nicht wann Sie sie abschicken. Ein Beispiel zeigt, wie Sie rechnen. Ein Mietvertrag beginnt am 1. November 2024 und läuft 24 Monate. Er endet damit am 31. Oktober 2026. Bei einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende muss die Kündigung spätestens am 31. Juli 2026 vorliegen. Kommt sie später, verlängert sich der Vertrag bei einer Klausel wie bei Fiserv oder PAYONE um 12 Monate bis zum 31. Oktober 2027.
Prüfen Sie außerdem, ab wann die Laufzeit zählt. Manche Verträge beginnen mit der Unterschrift, andere mit der Installation oder der ersten Transaktion. Bei Aktionen mit kostenlosen Anfangsmonaten zählen diese meist zur Gesamtlaufzeit dazu. Steht im Vertrag eine Frist in Tagen, etwa mindestens 90 Tage wie bei Lightspeed Payments, rechnen Sie exakt nach dem Kalender.
Eine Kündigung lange vor Fristende ist in der Regel wirksam und beendet den Vertrag zum nächstmöglichen Termin.
Für Zahlungsdiensterahmenverträge sieht Paragraf 675h BGB vor, dass der Nutzer jederzeit kündigen kann, auch wenn der Vertrag für einen bestimmten Zeitraum geschlossen ist. Eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat ist danach unwirksam, ein Entgelt für die Kündigung darf nicht vereinbart werden. Nach Paragraf 675e Absatz 4 BGB dürfen die Parteien diese Regeln aber ganz oder teilweise ausschließen, wenn der Kunde kein Verbraucher ist. Händler schließen ihre Verträge als Unternehmer, deshalb gelten in der Regel die Laufzeiten und Fristen aus dem Vertrag.
Die Terminalmiete ist zudem meist kein Zahlungsdienst, sondern ein Miet-, Leasing- oder Servicevertrag mit eigenen Regeln. Unabhängig davon kann jeder Vertragsteil ein Dauerschuldverhältnis nach Paragraf 314 BGB aus wichtigem Grund ohne Frist kündigen, wenn die Fortsetzung nicht zumutbar ist. Die Hürden dafür sind hoch, bei Pflichtverletzungen ist meist vorher eine Abmahnung oder Frist zur Abhilfe nötig. Ob ein solcher Grund vorliegt oder eine Klausel unwirksam ist, kann nur eine Rechtsberatung im Einzelfall klären.
Viele AGB regeln, dass Sie Preiserhöhungen widersprechen oder den Vertrag dann kündigen können. Zettle etwa kündigt Gebührenänderungen laut eigener Angabe 30 Tage im Voraus an.
Viele Händler haben nicht einen, sondern mehrere Verträge. Der Akzeptanzvertrag regelt die Abwicklung der Kartenzahlungen und die Gebühren, bei klassischen Netzbetreibern teils getrennt für girocard und Kreditkarten. Terminalmiete, Leasing oder Servicepaket regeln das Gerät, manchmal mit einem anderen Vertragspartner und eigener Laufzeit. CCV etwa verlangt beim Kauf eines Terminals eine monatliche Servicegebühr von 7 bis 9 Euro, REA Card nennt für ein Beispiel 24,90 Euro Miete plus 9,90 Euro Servicepaket.
Wer nur den Akzeptanzvertrag kündigt, zahlt womöglich weiter Miete für ein Gerät, das nicht mehr genutzt wird. Kündigen Sie deshalb jeden Vertrag ausdrücklich oder schreiben Sie in die Kündigung, dass sie alle Verträge zu dieser Kundennummer umfasst. Was in einer Miete steckt und wie lange sie läuft, erklärt der Beitrag Kosten der Terminalmiete.
| Vertrag | Was er regelt | Typische Falle |
|---|---|---|
| Akzeptanzvertrag | Gebühren, Auszahlung, Rückbuchungen | lange Laufzeit bei Aktionssätzen |
| Terminalmiete | Gerät, Austausch, Service | läuft separat weiter |
| Leasing | Finanzierung von Gerät oder Kasse | meist nicht vorzeitig kündbar |
| Servicepaket | Hotline, Vor-Ort-Service, Updates | eigene Frist |
| Zusatzdienste | Onlinezahlung, DCC, Zahlungslinks | werden vergessen |
Ein Kündigungsschreiben muss nicht lang sein. Wichtig sind eindeutige Angaben, damit der Anbieter Vertrag und Gerät zuordnen kann. Halten Sie die im Vertrag genannte Form ein, also etwa Schriftform mit Unterschrift oder Textform per E-Mail. Die folgende Vorlage können Sie anpassen.
Absender mit Firmenname, Anschrift und Kundennummer
Empfänger mit Name und Anschrift des Zahlungsanbieters laut Vertrag
Betreff Kündigung des Akzeptanzvertrags und aller zugehörigen Verträge, Kundennummer 12345, Terminal-ID 12345678
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den Akzeptanzvertrag sowie alle zugehörigen Verträge zur oben genannten Kundennummer, insbesondere die Terminalmiete und das Servicepaket, fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang der Kündigung und das Datum, zu dem die Verträge enden, schriftlich. Teilen Sie mir außerdem mit, wie und bis wann ich das Mietgerät zurückgeben soll. Einer Verlängerung oder Umstellung auf einen anderen Tarif widerspreche ich. Bitte beenden Sie nach Vertragsende alle Lastschriften.
Mit freundlichen Grüßen
Ort, Datum, Unterschrift
Verschicken Sie die Kündigung nachweisbar, etwa per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail mit Lesebestätigung, wenn Textform genügt. Bewahren Sie Schreiben, Versandnachweis und Bestätigung zusammen mit dem Vertrag auf. Kommt nach einigen Tagen keine Bestätigung, fragen Sie schriftlich nach.
Berechnen Sie im Preisrechner, welcher Tarif zu Ihrem Umsatz passt, damit der neue Anbieter rechtzeitig startklar ist.
Mietgeräte gehören dem Anbieter und müssen nach Vertragsende zurück. Klären Sie Frist, Adresse und ob der Anbieter einen Versandkarton oder ein Etikett stellt. Legen Sie Netzteil, Ladestation, Kabel und gegebenenfalls die SIM-Karte bei. Fotografieren Sie Gerät und Zubehör vor dem Versand und notieren Sie Seriennummer und Terminal-ID. Laut girocard trägt jedes girocard-Terminal eine eindeutige Terminal-ID, über die es sich dem Netzbetreiber zuordnen lässt.
Versenden Sie versichert und mit Sendungsverfolgung. Wird ein Gerät nicht oder beschädigt zurückgegeben, können Kosten anfallen, die viele Preisverzeichnisse ausdrücklich nennen. Ein gekauftes Gerät bleibt dagegen Ihr Eigentum, lässt sich aber meist nur mit dem bisherigen Anbieter weiter nutzen. Ob es beim neuen Anbieter funktioniert, klären Sie vorab. Neue Geräte zeigen die Seiten Kartenterminals und Gerät für Kartenzahlung.
Mit dem Vertragsende ist nicht alles erledigt. Prüfen Sie die letzte Abrechnung auf anteilige Gebühren und Miete. Für Zahlungsdiensterahmenverträge sieht Paragraf 675h Absatz 3 BGB vor, dass regelmäßige Entgelte nur anteilig bis zum Vertragsende zu zahlen sind, auch diese Regel kann im Geschäftsverkehr aber abbedungen sein. Kontrollieren Sie in den Monaten danach, ob weiter abgebucht wird, und widersprechen Sie unberechtigten Lastschriften schriftlich.
Laden Sie vor Ende des Zugangs alle Abrechnungen und Tagesabschlüsse aus dem Händlerportal herunter, denn Sie brauchen sie für Buchhaltung und Betriebsprüfung. Rückbuchungen bei Kreditkarten können noch Monate nach der Zahlung kommen und laufen über den alten Anbieter. Wie das funktioniert, erklärt der Beitrag Rückbuchung und Chargeback.
Die beste Vorbereitung auf eine Kündigung beginnt beim Abschluss. Fragen Sie vor der Unterschrift nach Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsfrist und Form, nach den Kosten bei vorzeitiger Beendigung und nach den Rückgabebedingungen für das Gerät. Lassen Sie sich alle Verträge und Preisverzeichnisse als Datei geben.
Wer flexibel bleiben will, wählt ein Kaufgerät ohne Laufzeit oder eine monatlich kündbare Miete. Die Gebühr je Zahlung ist dann oft etwas höher, dafür entfällt die lange Bindung. Welche Modelle es gibt und für wen sie sich rechnen, zeigt der Beitrag Kartenterminal ohne Vertrag. Was die Gebühren insgesamt ausmacht, steht im Ratgeber zu den Gebühren der Kartenzahlung.
Das hängt vom Vertrag ab. Paragraf 675h BGB erlaubt die jederzeitige Kündigung, Unternehmer können davon nach Paragraf 675e Absatz 4 BGB aber abweichen. Deshalb gelten für Händler meist die vereinbarten Laufzeiten und Fristen.
Schreiben Sie eine Kündigung mit Kundennummer, Vertragsnummer und Terminal-ID in der vertraglich vorgeschriebenen Form und versenden Sie sie nachweisbar. Fordern Sie eine Bestätigung an und klären Sie die Rückgabe des Geräts.
Mietverträge laufen häufig 24 bis 60 Monate, Aktionsangebote oft besonders lang. Komplettanbieter mit Kaufgerät wie SumUp oder Zettle verzichten auf eine Bindung, POS Payment bietet monatlich kündbare Miete an.
Bei vielen Anbietern drei Monate zum Laufzeitende, bei Lightspeed Payments mindestens 90 Tage. Ohne fristgerechte Kündigung verlängern sich etwa Verträge von Fiserv und PAYONE um 12 Monate.
Häufig ja, denn Miete, Leasing und Service sind oft eigene Verträge. Kündigen Sie jeden Vertrag ausdrücklich oder alle Verträge zu Ihrer Kundennummer in einem Schreiben.
Viele AGB sehen bei Preisänderungen ein Widerspruchs- oder Sonderkündigungsrecht vor. Lesen Sie die Mitteilung genau und halten Sie die dort genannte Frist ein. Im Zweifel hilft eine Rechtsberatung.
Dann verlängert sich der Vertrag meist um die vereinbarte Dauer. Kündigen Sie trotzdem sofort zum nächstmöglichen Termin, damit die nächste Frist sicher gewahrt ist, und fragen Sie den Anbieter nach einer einvernehmlichen Lösung.
Geben Sie Ihren Bedarf an und erhalten Sie kostenlos Angebote passender Anbieter.
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