Startseite » Zahlungsanbieter Vergleich » Wissen zur Kartenzahlung » Trinkgeld bei Kartenzahlung, so funktioniert es im Betrieb
Trinkgeld bei Kartenzahlung funktioniert so, dass der Gast den Trinkgeldbetrag gleich mit der Rechnung bezahlt, entweder über eine Abfrage am Terminal oder indem er vorher den Gesamtbetrag nennt. Das Geld landet dann zusammen mit dem Kartenumsatz auf Ihrem Geschäftskonto, und Sie geben den Trinkgeldanteil an Ihre Mitarbeitenden weiter. Damit das reibungslos klappt, brauchen Sie drei Dinge, ein Terminal oder eine Kasse mit Trinkgeldfunktion, eine klare Regel zur Verteilung und eine saubere Dokumentation. Dieser Ratgeber zeigt den Ablauf aus Sicht von Gast und Betrieb, die Einrichtung am Terminal, die Kosten und die typischen Fehler. Die steuerlichen Fragen behandelt ein eigener Beitrag.
Beim Bargeld ist Trinkgeld einfach, der Gast legt Münzen auf den Tisch oder sagt „stimmt so“. Bei der Kartenzahlung muss das Trinkgeld dagegen Teil der Zahlung werden, denn nachträglich lässt sich auf eine abgeschlossene Kartenzahlung nichts mehr aufschlagen. Der Gast zahlt also einen höheren Betrag als die Rechnung, und dieser Mehrbetrag ist das Trinkgeld.
Technisch gibt es zwei Wege. Entweder tippt das Personal den aufgerundeten Gesamtbetrag ins Terminal, oder das Terminal fragt den Gast vor dem Bezahlen selbst nach einem Trinkgeld. Der zweite Weg hat einen entscheidenden Vorteil, denn Terminal oder Kasse kennen dann den genauen Trinkgeldanteil und können ihn getrennt vom Umsatz ausweisen. Das erleichtert die Weitergabe an das Team und die Buchhaltung erheblich.
Wie die Kartenzahlung im Hintergrund abläuft, von der Autorisierung bis zur Gutschrift, erklärt unser Grundlagenbeitrag zur Kartenzahlung im Betrieb. Wer Kartenzahlung gerade erst plant, findet die Schritte im Ratgeber Kartenzahlung einführen.
Viele Gäste sind unsicher, wie sie mit Karte Trinkgeld geben sollen. Es hilft, wenn Ihr Team die Möglichkeiten kennt und aktiv anbietet. In Deutschland sind drei Varianten üblich.
Der Gast sagt vor der Zahlung zum Beispiel "machen Sie 50 Euro", das Personal tippt diesen Betrag ein.
Das Terminal zeigt Vorschläge in Prozent oder Euro und ein Feld für einen eigenen Betrag, der Gast wählt selbst.
Der Gast zahlt nur die Rechnung mit Karte und lässt das Trinkgeld in bar da.
Für den Gast ist die Abfrage am Terminal am bequemsten, weil er niemandem einen Betrag sagen muss. Für Ihr Personal ist sie am sichersten, weil keine Tippfehler beim Gesamtbetrag entstehen. Ein Trinkgeld lässt sich nach Abschluss der Zahlung nicht mehr ergänzen. Möchte ein Gast nachträglich etwas geben, braucht es eine zweite Zahlung oder Bargeld.
Bei den meisten Komplettanbietern schalten Sie die Trinkgeldfunktion in der App oder im Händlerportal frei. Zettle beschreibt das zum Beispiel über die Zahlungseinstellungen. Danach fragt das Lesegerät nach Auswahl der Kartenzahlung, ob der Gast Trinkgeld geben möchte. Bei Zettle ist das Trinkgeld laut Hilfeseite auf höchstens 50 Prozent des Betrags begrenzt, um Fehleingaben zu vermeiden, und die Funktion lässt sich jederzeit wieder abschalten.
Bei klassischen Mietterminals mit Vertrag ist die Trinkgeldfunktion oft eine Zusatzfunktion, die der Anbieter freischaltet. CCV und REA Card nennen sie ausdrücklich in ihrem Leistungsumfang. Fragen Sie vor Vertragsschluss nach, ob die Funktion im Tarif enthalten ist. Eine Anleitung zur Inbetriebnahme bietet der Beitrag Kartenterminal einrichten.
Eine Trinkgeldabfrage wird eher angenommen, wenn sie freundlich und ohne Druck erscheint.
Eine Trinkgeldfunktion gehört bei vielen Anbietern inzwischen zum Standard, unterscheidet sich aber im Detail. Die Tabelle nennt Anbieter, bei denen die Funktion laut Anbieterangaben verfügbar ist, alphabetisch und ohne Wertung. Angegeben ist außerdem der veröffentlichte Auszahlungsrhythmus, denn mit ihm kommt auch das Trinkgeld auf Ihr Konto. Stand Oktober 2026.
| Anbieter | Trinkgeld | Auszahlung laut Anbieter |
|---|---|---|
| CCV | Trinkgeldfunktion für die Gastronomie am Terminal | innerhalb weniger Werktage |
| Lightspeed Payments | Trinkgeld bei Kartenzahlung, verbunden mit der Lightspeed-Kasse | auf Abruf, binnen Stunden |
| myPOS | Trinkgeldabfrage am Terminal | sofort auf das myPOS-Konto |
| REA Card | Trinkgeld als Zusatzfunktion der Terminals | nicht veröffentlicht |
| SumUp | Trinkgeldabfrage in App und Terminal | am Folgetag, auch am Wochenende |
| Viva.com | Trinkgeldabfrage am Terminal | sofort, an 365 Tagen |
| Zettle | Trinkgeldabfrage, getrennt im Umsatzbericht | sofort auf das PayPal-Konto |
Die Funktion allein entscheidet selten über den Anbieter. Wichtiger sind Gebühren, Gerät und Kassenanbindung. Einen neutralen Überblick bietet der Vergleich aller Zahlungsanbieter.
Arbeiten Sie mit einem Kassensystem, sollte das Trinkgeld dort ankommen, wo auch der Umsatz erfasst wird. Ist das Terminal per Schnittstelle an die Kasse angebunden, schickt die Kasse den Rechnungsbetrag ans Terminal, und das Terminal meldet nach der Zahlung den tatsächlich bezahlten Betrag samt Trinkgeld zurück. Ob die Kasse den Trinkgeldanteil übernimmt, hängt von Kasse, Terminal und Schnittstelle ab. In Deutschland läuft die Kopplung häufig über ZVT, Details erklärt der Beitrag Kassensystem und Kartenterminal verbinden.
Bei Komplettlösungen aus Kasse und Terminal aus einer Hand ist das Trinkgeld meist automatisch im Tagesabschluss enthalten und wird je angemeldeter Bedienung ausgewiesen. Eine Übersicht solcher Systeme finden Sie unter Kassensysteme mit integrierter Kartenzahlung.
Fehlt die Kopplung, tippt das Personal den Betrag von Hand ins Terminal, und das Trinkgeld taucht in der Kasse nicht auf. Dann sollte die Kasse eine eigene Erfassung für Karten-Trinkgeld haben, sonst passen Kartensumme laut Kasse und Kartensumme laut Terminal am Abend nicht zusammen.
Das Trinkgeld über Kartenzahlung landet zunächst auf dem Konto des Betriebs. Rechtlich steht es aber den Mitarbeitenden zu, denen der Gast es geben wollte. Die Gewerbeordnung beschreibt Trinkgeld in Paragraf 107 als Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt. Der Betrieb ist also nur Durchgangsstation.
In der Praxis haben sich zwei Wege der Weitergabe bewährt. Beim ersten Weg zahlen Sie das Karten-Trinkgeld nach Schichtende bar aus der Kasse aus, die Mitarbeitenden quittieren den Empfang. Beim zweiten Weg sammeln Sie das Trinkgeld und überweisen es zeitnah, etwa wöchentlich oder mit der Lohnabrechnung, getrennt ausgewiesen. Wichtig ist bei beiden Wegen, dass der Betrag vollständig, zeitnah und nachvollziehbar ankommt.
Viele Betriebe teilen das Trinkgeld zwischen Service, Küche und Theke. Das ist üblich, sollte aber schriftlich und für alle verständlich geregelt sein, etwa nach Stunden oder nach festen Anteilen. Entscheidet allein der Arbeitgeber nach freiem Ermessen über die Verteilung, kann das Trinkgeld seinen Charakter verlieren und steuerlich als Arbeitslohn gelten, darauf weist zum Beispiel die IHK hin. Was das genau bedeutet, erklärt der Beitrag Trinkgeld per Karte steuerfrei weitergeben.
Zahlungsanbieter berechnen ihre Gebühr in der Regel auf den gesamten Kartenbetrag, also inklusive Trinkgeld. Zettle schreibt das ausdrücklich in seiner Hilfe. Bei veröffentlichten Standardsätzen von 1,39 Prozent ohne Fixbetrag, wie sie Stand Oktober 2026 etwa SumUp, Zettle oder flatpay ohne Umsatzsteuer angeben, kostet ein Trinkgeld von 5 Euro rund 7 Cent.
Rechnen wir ein Café mit 6.000 Euro Kartenumsatz im Monat. Geben die Gäste im Schnitt 5 Prozent Trinkgeld per Karte, kommen 300 Euro Trinkgeld hinzu. Darauf fallen bei 1,39 Prozent zusätzlich 4,17 Euro Gebühren an. Bei einem Tarif mit 0,85 Prozent für Debitkarten, wie ihn Viva.com veröffentlicht, wären es 2,55 Euro, sofern alle mit Debitkarte zahlen.
Die meisten Betriebe tragen diese Gebühr selbst und geben das Trinkgeld ungekürzt weiter. Das ist die einfachste und konfliktfreiste Lösung. Ob ein anteiliger Abzug zulässig ist, ist nicht ausdrücklich geregelt. Klären Sie das vorher mit Ihrer Steuerberatung und regeln Sie es transparent. Wie sich Kartengebühren insgesamt zusammensetzen, zeigt der Beitrag zu den Gebühren der Kartenzahlung.
Geben Sie Kartenumsatz und Bonhöhe ein und sehen Sie, welche Anbieter mit Trinkgeldfunktion zu Ihrem Betrieb passen.
Steuerlich kommt es darauf an, wer das Trinkgeld bekommt. Erhalten angestellte Mitarbeitende freiwillig Trinkgeld von Gästen, ist es nach Paragraf 3 Nummer 51 EStG steuerfrei und nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung auch beitragsfrei. Das gilt grundsätzlich auch, wenn es per Karte gezahlt und vom Betrieb weitergegeben wird, solange es als Trinkgeld erkennbar ist und tatsächlich bei den Mitarbeitenden ankommt.
Bekommt die Inhaberin oder der Inhaber selbst Trinkgeld, ist es Betriebseinnahme und nach dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass auch Teil des umsatzsteuerpflichtigen Entgelts. Ein fest aufgeschlagener Bedienungszuschlag ist kein freiwilliges Trinkgeld. Die Einzelheiten, Nachweise und Buchungen behandelt der eigene Ratgeber zu Trinkgeld bei Kartenzahlung und Steuer. Für Ihren Einzelfall ist die Steuerberatung der richtige Ansprechpartner.
Im Restaurant ist Kartenzahlung mit Trinkgeld ein Alltagsthema, weil Rechnungen am Tisch beglichen werden. Am besten funktioniert ein mobiles Terminal, das die Bedienung an den Tisch bringt. So sieht der Gast die Trinkgeldabfrage direkt, und niemand muss Karte oder PIN an die Theke tragen. Hinweise zur Auswahl für Gastronomiebetriebe bietet die Seite Kartenzahlung im Restaurant, allgemein für die Branche die Seite Kartenzahlung in der Gastronomie.
Zahlen mehrere Gäste getrennt, gibt jeder sein eigenes Trinkgeld. Die Kasse sollte das Splitten der Rechnung unterstützen, damit jede Teilzahlung mit ihrem Trinkgeld richtig zugeordnet wird. Bei großen Gruppen wählen Gäste oft lieber einen festen Euro-Betrag als einen Prozentsatz.
An der Theke einer Bar oder im Café sind die Beträge klein und die Abläufe schnell. Hier lohnt sich eine kurze Abfrage mit wenigen Vorschlägen. Im Friseursalon zahlen Kundinnen meist an einem stationären Terminal am Empfang, das Trinkgeld sollte dann der Stylistin oder dem Stylisten zugeordnet werden können, die die Leistung erbracht haben.
Karten-Trinkgeld beeinflusst drei Abgleiche. Erstens den Tagesabschluss, denn die Kartensumme laut Terminal enthält das Trinkgeld, der Umsatz laut Kasse nicht. Zweitens die Auszahlung, denn der Anbieter überweist Umsatz und Trinkgeld gemeinsam, meist abzüglich der Gebühren. Drittens die Buchhaltung, in der das an Angestellte weitergeleitete Trinkgeld nicht als Erlös erscheinen darf.
Erfassen Sie das Trinkgeld deshalb in Kasse und Abrechnung immer getrennt vom Umsatz. Wie Sie Kartenumsätze im Tagesabschluss sauber vom Bargeld trennen, zeigt der Beitrag zum Kassenbericht mit Kartenzahlung. Wann das Geld auf dem Konto ist, erklärt der Ratgeber zur Auszahlung von Kartenumsätzen, und die Buchung beschreibt der Beitrag Kartenzahlung richtig buchen.
Die meisten Probleme mit Trinkgeld per Karte entstehen nicht am Terminal, sondern in den Abläufen danach. Diese Fehler sehen wir in der Praxis besonders häufig.
Mit einem festen Ablauf bleibt Trinkgeld per Karte nachvollziehbar.
Sie nennen vor der Zahlung den gewünschten Gesamtbetrag oder wählen das Trinkgeld in der Abfrage am Terminal. Alternativ zahlen Sie die Rechnung mit Karte und geben das Trinkgeld bar. Nach Abschluss der Zahlung lässt sich kein Trinkgeld mehr hinzufügen.
Das Trinkgeld geht zunächst mit dem Umsatz an den Betrieb. Der Betrieb ist verpflichtet, es an die Mitarbeitenden weiterzugeben, denen es zusteht. Seriöse Betriebe zahlen es täglich bar oder zeitnah getrennt mit der Lohnabrechnung aus.
Für angestellte Mitarbeitende ist freiwilliges Trinkgeld von Gästen nach Paragraf 3 Nummer 51 EStG grundsätzlich steuerfrei, auch wenn es per Karte gezahlt wird. Für Inhaberinnen und Inhaber ist es Betriebseinnahme. Einzelheiten klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Die Gebühr fällt meist auf den Gesamtbetrag an und wird vom Betrieb getragen. Bei 1,39 Prozent kostet ein Trinkgeld von 5 Euro rund 7 Cent. Viele Betriebe geben das Trinkgeld trotzdem ungekürzt weiter.
Ja, bei den meisten Anbietern lässt sich die Funktion in App, Händlerportal oder Terminalmenü ein- und ausschalten. Bei Mietterminals schaltet sie teilweise der Anbieter frei.
Die Bedienung bringt ein mobiles Terminal an den Tisch, der Gast wählt das Trinkgeld in der Abfrage oder nennt den Gesamtbetrag. Bei getrennten Rechnungen gibt jeder Gast sein Trinkgeld bei seiner Teilzahlung.
Bei manchen Anbietern lassen sich Trinkgelder nicht separat erstatten, sondern nur die ganze Zahlung. Prüfen Sie die Regeln Ihres Anbieters und korrigieren Sie Fehleingaben möglichst sofort per Storno.
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