Startseite » Zahlungsanbieter Vergleich » Wissen zur Kartenzahlung » Kartenterminal mit Drucker, wann sich der eingebaute Belegdrucker lohnt
Ein Kartenterminal mit Drucker gibt nach jeder Zahlung sofort einen Papierbeleg aus und lohnt sich vor allem dann, wenn Ihre Kundschaft regelmäßig Belege verlangt und keine Kasse mit eigenem Bondrucker vorhanden ist. Gesetzlich vorgeschrieben ist der Papierbeleg am Terminal nicht, denn die Belegausgabepflicht betrifft die Kasse und lässt laut Bundesfinanzministerium auch elektronische Belege zu. Geräte mit Drucker sind größer, brauchen mehr Akku und kosten Stand Oktober 2026 im Kauf ab 169 Euro oder zur Miete etwa 10 bis 21 Euro im Monat. Dieser Ratgeber zeigt die Wege zum Beleg im Vergleich, was gesetzlich gilt und welche Lösung zu welchem Betrieb passt.
Ein Kartenterminal mit Drucker vereint Kartenleser, Display, PIN-Eingabe und einen kleinen Thermodrucker in einem Gerät. Nach der Zahlung druckt es einen Kundenbeleg, auf Wunsch einen Händlerbeleg und am Abend den Tagesabschluss mit allen Kartenumsätzen. Sinnvoll ist das vor allem in drei Situationen.
Verzichtbar ist der eingebaute Drucker, wenn Ihre Kasse ohnehin einen Bon druckt und die Zahlungsdaten darauf übernimmt oder wenn ein digitaler Beleg reicht. Einen Überblick über alle Gerätearten gibt der Ratgeber zum Gerät für die Kartenzahlung.
Ein Papierbeleg aus dem Terminal ist nur einer von vier Wegen. Die Tabelle zeigt, was jeder Weg leistet und für wen er passt.
| Lösung | Vorteile | Nachteile | Passt für |
|---|---|---|---|
| Terminal mit eingebautem Drucker | Beleg sofort, unabhängig von Kasse und Smartphone | Größer, schwerer, mehr Akkuverbrauch, Papierkosten | Taxi, Handwerk, Gastronomie ohne Kassendrucker |
| Terminal ohne Drucker an der Kasse | Ein gemeinsamer Bon für Verkauf und Zahlung | Kassenanbindung per ZVT nötig | Einzelhandel und Gastronomie mit Kasse |
| Digitaler Beleg per E-Mail, SMS oder QR-Code | Kein Papier, kleines Gerät, günstig | Kundin muss Kontaktdaten angeben oder scannen | Kleine Beträge, mobile Betriebe, Tap to Pay |
| Smart Terminal mit Kasse und Drucker | Kasse, Kartenleser und Bondrucker in einem Gerät | Höherer Preis, oft Bindung an Kassensoftware | Kleine Läden und Cafés ohne eigene Kasse |
Für die Kassenanbindung ist in Deutschland meist das ZVT-Protokoll zuständig, Details erklärt der Beitrag zur ZVT-Schnittstelle. Geräte, die Kasse und Kartenleser vereinen, finden Sie unter Smart Terminals.
Seit dem 1. Januar 2020 gilt nach Paragraf 146a Absatz 2 AO die Belegausgabepflicht für Betriebe mit elektronischer Kasse. Laut Bundesfinanzministerium ist die Regel technologieoffen. Der Beleg darf auf Papier, per E-Mail, als QR-Code oder auf einem Kundendisplay ausgegeben werden. Die Kundschaft muss ihn nicht mitnehmen, er muss aber in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Verkauf erstellt und angeboten werden.
Wichtig ist die Abgrenzung. Diese Pflicht betrifft den Kassenbon mit Artikeln, Preisen und TSE-Daten. Der Beleg des Kartenterminals dokumentiert nur die Zahlung und ersetzt den Kassenbon nicht. Das Kartenterminal selbst braucht auch keine TSE. Wer ohne elektronische Kasse arbeitet, unterliegt der Belegausgabepflicht nicht, muss Einnahmen aber trotzdem ordnungsgemäß aufzeichnen.
Für Bewirtungsbelege von Geschäftskunden verlangt die Finanzverwaltung eine Rechnung aus der Kasse, der Kartenbeleg allein genügt dafür in der Regel nicht. Klären Sie Einzelfragen zur Belegpflicht mit Ihrer Steuerberatung. Wie Kartenumsätze im Kassenbuch erscheinen, erklärt der Beitrag Kassenbericht bei Kartenzahlung.
Ein Drucker am Terminal ist eine Frage des Komforts, nicht der Pflicht.
In einigen Branchen ist der Papierbeleg so üblich, dass ein Terminal ohne Drucker im Alltag zu Nachfragen führt. Das gilt vor allem dort, wo es keine Kasse gibt oder Gäste die Rechnung weiterreichen.
Fahrgäste brauchen die Quittung für die Reisekosten, eine Kasse gibt es im Fahrzeug selten.
Zahlung am Tisch mit Trinkgeld, Beleg direkt für den Gast, Kopie für die Abrechnung.
Zahlung beim Kunden nach dem Auftrag, Beleg vor Ort ohne Rückweg ins Büro.
Kartenzahlung an der Haustür, Beleg als Nachweis für Kunde und Fahrer.
Wer Zahlungen im elektronischen Lastschriftverfahren annimmt, braucht ebenfalls einen Beleg oder ein Unterschriftenfeld. Mehr dazu im Beitrag zur ELV-Lastschrift.
Ein mobiles Kartenlesegerät mit Drucker hat einen Akku, meist eine SIM-Karte oder WLAN und wird an den Tisch oder zur Kundschaft getragen. Der Drucker macht es spürbar größer und schwerer als einen reinen Kartenleser. Für den Service am Tisch ist das meist kein Problem, für die Hosentasche schon.
Drucken kostet Strom. SumUp nennt für sein Terminal mit Drucker rund 250 Zahlungen mit Druck je Akkuladung, für den Solo ohne Drucker rund 300 und für den Solo Lite rund 1.000. Wer an langen Tagen viele Belege druckt, sollte eine Ladestation am Tresen einplanen. Bei mobilen Geräten zählt außerdem die Verbindung. Wie Sie Netzlücken überbrücken, erklärt der Beitrag zum Kartenterminal mit SIM-Karte.
Die Tabelle zeigt Geräte mit eingebautem Drucker, die Anbieter auf ihren Seiten nennen, alphabetisch sortiert und nicht vollständig. Stand Oktober 2026, Preise ohne Umsatzsteuer, soweit der Anbieter das so angibt. Die Gebühren je Zahlung kommen jeweils hinzu.
| Anbieter | Gerät mit Drucker | Bauform | Preis laut Anbieter |
|---|---|---|---|
| CCV | Dual Mobile A8900 und Plus Mobile A960 | mobil | Miete ab 19,21 € und 21,21 € im Monat |
| POS Payment | Worldline yomani xr und yoximo | stationär und mobil | Miete 10,50 €, mobil 13,50 € oder 16,50 € mit Datenkarte |
| REA Card | Mobile Android-Terminals, REA X3 mit Kasse und Bondrucker | mobil und All-in-One | im Smart Light Tarif 0 € Miete |
| SumUp | Terminal mit Belegdrucker | mobil | Kauf 169 € |
| Unzer | POS Go mit Kasse, Drucker, Scanner und Kartenleser | All-in-One | ab 0 € im Monat |
| Vert | Clover Flex | mobil | Miete 19,99 € in der Aktion |
| ZahlungsWERK | A920 Pro und A960 Pro | mobil | Miete 17,95 € im Monat |
Mietpreise hängen teils von Laufzeit und Tarif ab, bei REA Card gilt der Smart Light Tarif mit 1 Prozent vom Umsatz und 60 Monaten Laufzeit. Weitere Geräte finden Sie in den Übersichten der stationären Kartenterminals und der mobilen Kartenterminals.
Vergleichen Sie Gerätepreise, Miete und Gebühren und sehen Sie, welches Terminal mit Drucker zu Ihrem Umsatz passt.
Geräte mit Drucker gibt es in beiden Modellen. Beim Kauf ist das SumUp Terminal für 169 Euro der günstigste veröffentlichte Einstieg, dafür gilt ein Einheitssatz von 1,39 Prozent ohne Abo. Zur Miete kosten Geräte mit Drucker etwa 10,50 bis 21,21 Euro im Monat, oft mit niedrigeren Sätzen je Zahlung und Austausch bei Defekt, aber mit Laufzeiten von bis zu 60 Monaten.
Bei kleinem Umsatz ist der Kauf meist günstiger, bei mehreren tausend Euro Kartenumsatz im Monat oft die Miete. Die Gesamtkosten mit Rechenbeispielen zeigt der Vergleich Kartenterminal kaufen oder mieten. Kaufkriterien finden Sie im Ratgeber Kartenlesegerät kaufen, Mietpreise und Vertragspunkte im Beitrag Kartenlesegerät mieten.
Kartenterminals drucken auf Thermopapier, das bei Wärme schwärzt und keine Tinte braucht. Viele Geräte nutzen Rollen mit 57 Millimetern Breite, der Durchmesser unterscheidet sich je nach Modell. Prüfen Sie vor dem Kauf von Vorräten die Angaben im Handbuch Ihres Geräts, eine falsche Rolle passt nicht ins Fach oder klemmt.
Seit dem 2. Januar 2020 darf Thermopapier in der EU nach Verordnung 2016/2235 kein Bisphenol A über 0,02 Gewichtsprozent enthalten. Viele Händler setzen auf phenolfreie Rollen. Verbrauchte Belege gehören laut Umweltbundesamt nicht ins Altpapier, sondern in den Restmüll.
Thermobelege verblassen bei Licht und Wärme. Wenn Sie Händlerbelege oder Tagesabschlüsse aufbewahren müssen, sichern Sie die Daten zusätzlich digital, die meisten Anbieter stellen Umsatzberichte im Händlerportal bereit. Hinweise zur Ablage gibt der Beitrag zur Kartenzahlung in der Buchhaltung.
Fragen Sie vor dem Druck, ob ein Beleg gewünscht ist. Viele Terminals lassen sich so einstellen.
Viele Anbieter verschicken Belege per E-Mail oder SMS oder zeigen einen QR-Code, den die Kundin mit dem Smartphone scannt. Das passt gut zu kleinen Kartenlesern ohne Drucker und zu Tap to Pay auf dem iPhone, bei dem es gar kein Zusatzgerät gibt. Für Betriebe, die nur selten einen Papierbeleg brauchen, ist das die schlankste Lösung.
Beachten Sie den Datenschutz. Wer E-Mail-Adressen oder Telefonnummern für den Belegversand erhebt, sollte das nur dafür nutzen und die Kundschaft entsprechend informieren. Für Werbung braucht es eine eigene Einwilligung. Mehr dazu im Beitrag Datenschutz bei der Kartenzahlung.
Die Wahl hängt davon ab, ob eine Kasse vorhanden ist, wie oft Belege verlangt werden und wie mobil Sie arbeiten. Die Tabelle fasst typische Fälle zusammen.
| Betrieb | Empfehlung | Warum |
|---|---|---|
| Restaurant mit Kasse | Mobiles Terminal mit Drucker oder Kassenbon | Beleg am Tisch, Trinkgeld, Bewirtungsrechnung kommt aus der Kasse |
| Taxi | Mobiles Terminal mit Drucker | Keine Kasse, Quittung wird fast immer verlangt |
| Einzelhandel mit Kasse | Terminal ohne Drucker an der Kasse | Ein Bon für Verkauf und Zahlung, weniger Papier |
| Foodtruck und Marktstand | Kartenleser mit digitalem Beleg | Kleine Bons, wenig Platz, Belege selten gewünscht |
| Handwerk | Mobiles Terminal mit Drucker | Beleg beim Kunden, Rechnung folgt aus dem Büro |
Wenn Sie unsicher sind, starten Sie mit einem Terminal ohne Drucker und digitalem Beleg. Zeigt sich, dass viele Kundinnen Papier verlangen, ist ein Gerät mit Drucker schnell nachgerüstet. Wer eine Kasse mit integriertem Kartenleser sucht, findet Lösungen unter Kassensystem mit Kartenzahlung.
Nein, eine allgemeine Pflicht zum Papierbeleg am Terminal gibt es nicht. Viele Anbieter bieten digitale Belege per E-Mail, SMS oder QR-Code an. Die Belegausgabepflicht gilt für elektronische Kassen und kann laut Bundesfinanzministerium ebenfalls elektronisch erfüllt werden.
Ja, mehrere Anbieter haben mobile Geräte mit Akku und eingebautem Drucker, zum Kauf etwa das SumUp Terminal für 169 Euro, zur Miete Geräte von CCV, POS Payment, Vert oder ZahlungsWERK ab rund 13,50 Euro im Monat. Stand Oktober 2026, ohne Umsatzsteuer.
Im Kauf beginnt der veröffentlichte Preis bei 169 Euro ohne Umsatzsteuer, klassische Kaufterminals kosten bei CCV 349 bis 762 Euro plus monatliche Servicegebühr. Zur Miete liegen Geräte mit Drucker bei etwa 10,50 bis 21,21 Euro im Monat. Gebühren je Zahlung kommen hinzu.
Nein. Der Kartenbeleg dokumentiert nur die Zahlung, der Kassenbon enthält die Angaben zum Verkauf und die TSE-Daten. Wer eine elektronische Kasse nutzt, muss den Kassenbon zusätzlich ausgeben, auf Papier oder digital.
Thermopapierrollen, häufig in 57 Millimetern Breite, der Durchmesser hängt vom Gerät ab. Prüfen Sie die Angaben im Handbuch. Phenolfreie Rollen sind verbreitet, Bisphenol A ist in der EU über einem Grenzwert verboten.
Ja, Drucken verbraucht zusätzlich Strom. SumUp nennt für sein Terminal mit Drucker rund 250 Zahlungen mit Druck je Ladung, für den Solo ohne Drucker rund 300. Planen Sie an langen Tagen eine Ladestation ein.
In der Regel nicht. Für den Nachweis von Bewirtungskosten verlangt die Finanzverwaltung eine Rechnung aus der Kasse des Restaurants. Klären Sie Einzelheiten mit Ihrer Steuerberatung.
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