Startseite » Zahlungsanbieter Vergleich » Wissen zur Kartenzahlung » Mindestbetrag bei Kartenzahlung, was erlaubt ist
Ein Kartenzahlung Mindestbetrag wie das bekannte Schild Kartenzahlung ab 10 Euro ist in Deutschland Stand Oktober 2026 gesetzlich nicht verboten. Voraussetzung ist, dass Sie die Grenze vor dem Kauf deutlich ankündigen und Ihr Vertrag mit dem Zahlungsdienstleister sie nicht ausschließt. Die Eckpunkte der Bundesregierung vom 11. September 2026 sehen allerdings vor, dass Mindestbeträge bei der geplanten Pflicht zur digitalen Bezahlmöglichkeit nicht mehr zulässig sind. Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage, rechnet vor, was kleine Kartenzahlungen wirklich kosten, und zeigt Alternativen zum Mindestbetrag.
Ja, heute grundsätzlich schon. Es gibt in Deutschland Stand Oktober 2026 kein Gesetz, das einen Mindestbetrag für Kartenzahlung ausdrücklich verbietet. Weil keine Pflicht besteht, überhaupt Karten anzunehmen, dürfen Sie die Annahme auch an Bedingungen knüpfen. Entscheidend ist, dass Ihre Kundschaft die Bedingung vor dem Kauf kennt.
Zwei Grenzen sollten Sie beachten. Erstens kann Ihr Vertrag mit dem Zahlungsdienstleister oder das Regelwerk eines Kartensystems Mindestbeträge einschränken. Zweitens darf ein Mindestbetrag nicht in einen versteckten Aufschlag umschlagen, denn ein Entgelt für Verbraucherkarten ist nach Paragraf 270a BGB verboten. Wie der Unterschied aussieht, erklärt der Beitrag wer die Gebühren bei Kartenzahlung zahlt.
Nach den Eckpunkten vom 11. September 2026 soll die Annahme digitaler Zahlungen künftig nicht von Mindestbeträgen abhängen. Das ist ein Plan, ein Start ist frühestens 2027 vorgesehen.
Bevor Sie ein Schild aufhängen, lohnt ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Zahlungsdienstleisters. Manche Akzeptanzverträge und Regelwerke der Kartensysteme enthalten Vorgaben, die Mindestbeträge einschränken oder untersagen. Verstoßen Sie dagegen, riskieren Sie im Extremfall eine Abmahnung durch den Anbieter oder die Kündigung des Vertrags. Gesetzlich verboten ist der Mindestbetrag damit zwar nicht, vertraglich aber unter Umständen.
Fragen Sie im Zweifel schriftlich bei Ihrem Anbieter nach und heben Sie die Antwort auf. Für einen Überblick über Vertragspflichten und Aufsicht lohnt der Beitrag Zahlungsdienstleister und ihre Rolle. Bei rechtlichen Einzelfragen hilft eine Rechtsberatung.
Kartenzahlung erst ab 10 Euro ist nur zulässig, wenn der Kunde die Grenze vor der Bestellung oder vor dem Bezahlen sehen kann. Ein Hinweis, den er erst nach dem Einpacken der Ware erfährt, führt zu Streit. Kann er dann nicht bar zahlen, müssen Sie eine Lösung finden. Formulierungen und Platzierung erklärt der Beitrag Schild für Kartenzahlung.
Bleiben Sie bei der Umsetzung kulant. Wer einem Stammkunden mit 9,50 Euro die Karte verweigert, verliert womöglich mehr als die Gebühr von wenigen Cent.
Der Grund sind Fixbeträge und Mindestentgelte in manchen Tarifen. Ein prozentualer Satz ohne Fixbetrag kostet bei kleinen Bons nur wenige Cent. Ein Mindestentgelt von 0,15 Euro oder ein Fixbetrag von 0,10 Euro je Zahlung macht kleine Beträge dagegen teuer. Die Tabelle zeigt die Gebühr je Zahlung mit veröffentlichten Standardsätzen, Stand Oktober 2026, ohne Umsatzsteuer, soweit die Anbieter das so ausweisen.
| Bon | 1,39 % ohne Fixbetrag | 0,85 %, mind. 0,03 € | 0,89 %, mind. 0,15 € | 1,4 % plus 0,10 € |
|---|---|---|---|---|
| 2,50 € | 0,03 € | 0,03 € | 0,15 € | 0,14 € |
| 5 € | 0,07 € | 0,04 € | 0,15 € | 0,17 € |
| 10 € | 0,14 € | 0,09 € | 0,15 € | 0,24 € |
| 20 € | 0,28 € | 0,17 € | 0,18 € | 0,38 € |
| 50 € | 0,70 € | 0,43 € | 0,45 € | 0,80 € |
Die Sätze stammen aus veröffentlichten Tarifen, etwa 1,39 Prozent bei SumUp und Zettle, 0,85 Prozent für Debitkarten und girocard bei Viva.com, 0,89 Prozent mit 0,15 Euro Mindestentgelt bei PAYONE und 1,4 Prozent plus 0,10 Euro bei Stripe. Bei Kreditkarten liegen manche Sätze höher. Bei 2,50 Euro kostet das Mindestentgelt 6 Prozent des Bons, der Fixbetrag 5,4 Prozent. Ohne Fixbetrag bleibt es bei rund 1,4 Prozent.
Wie stark der Tarif bei kleinen Bons wirkt, zeigen zwei typische Betriebe. Angenommen ist, dass alle Kunden mit Debitkarte oder girocard zahlen. Gerätekosten sind nicht enthalten.
Das sind 600 Zahlungen im Monat. Bei 1,39 Prozent ohne Fixbetrag zahlt der Kiosk 41,70 Euro, bei 0,85 Prozent mit 0,03 Euro Mindestentgelt 25,50 Euro. Mit 0,15 Euro Mindestentgelt sind es 90 Euro, mit 1,4 Prozent plus 0,10 Euro 102 Euro. Der Unterschied zwischen günstigstem und teuerstem Tarif beträgt rund 76 Euro im Monat.
Das sind rund 1.333 Zahlungen. Mit 1,39 Prozent fallen 111,20 Euro an, mit 0,85 Prozent 68 Euro. Mit 0,15 Euro Mindestentgelt sind es rund 200 Euro, mit 1,4 Prozent plus 0,10 Euro rund 245 Euro. Wer hier den passenden Tarif wählt, braucht keinen Mindestbetrag.
| Betrieb | 1,39 % | 0,85 %, mind. 0,03 € | 0,89 %, mind. 0,15 € | 1,4 % plus 0,10 € |
|---|---|---|---|---|
| Kiosk, 600 Zahlungen | 41,70 € | 25,50 € | 90,00 € | 102,00 € |
| Bäckerei, 1.333 Zahlungen | 111,20 € | 68,00 € | 199,95 € | 245,33 € |
Ihre eigenen Werte rechnen Sie im Preisrechner für Kartenzahlung nach. Weitere Lösungen für Betriebe mit kleinen Bons zeigen die Seiten Kartenzahlung im Kiosk und Kartenzahlung in der Bäckerei.
Geben Sie Umsatz und durchschnittliche Bonhöhe ein und sehen Sie, welcher Tarif ohne Mindestbetrag auskommt.
Wer heute einen Mindestbetrag nutzen will, sollte die Grenze aus seinem Tarif ableiten, nicht aus Gewohnheit. Bei einem Tarif ohne Fixbetrag gibt es kaum einen wirtschaftlichen Grund, denn auch ein Bon von 2 Euro kostet nur wenige Cent. Bei einem Mindestentgelt von 0,15 Euro und 0,89 Prozent liegt die Schwelle, ab der der Prozentsatz greift, bei knapp 17 Euro. Darunter zahlen Sie immer 15 Cent.
Kartenzahlung ab 5 Euro ist für viele Kunden akzeptabler als ab 10 Euro, gerade beim Bäcker oder am Kiosk. Bedenken Sie auch, dass laut Deutscher Bundesbank eine Barzahlung den Einzelhandel im Schnitt 43 Cent kostet. Eine Kartenzahlung über 5 Euro ist bei Tarifen ohne Fixbetrag also oft günstiger als Bargeld.
Nach den Eckpunkten von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil vom 11. September 2026 voraussichtlich nicht mehr. Betriebe sollen vor Ort mindestens eine digitale Bezahlart anbieten, darunter mindestens ein europäisches Verfahren, und die Annahme soll weder von Mindestbeträgen noch von Aufschlägen abhängen. Ausgenommen sein sollen nichtkommerzielle Organisationen wie Amateursportvereine.
Das ist ein Plan. Der Gesetzentwurf soll 2026 ins Kabinett, danach entscheiden Bundestag und Bundesrat, ein Start ist frühestens 2027 vorgesehen. Den aktuellen Stand verfolgt der Ratgeber Kartenzahlung Pflicht. Wer heute ein neues Terminal oder einen neuen Vertrag wählt, sollte schon jetzt so rechnen, als gäbe es keinen Mindestbetrag.
Drei Begriffe werden oft verwechselt. Die Tabelle zeigt, was heute gilt und was nach den Eckpunkten geplant ist.
| Regel | Beispiel | Heute | Nach den Eckpunkten |
|---|---|---|---|
| Mindestbetrag | Karte erst ab 10 Euro | gesetzlich nicht verboten | nicht zulässig |
| Aufschlag | Plus 50 Cent bei Karte | für Verbraucherkarten verboten | nicht zulässig |
| Höchstbetrag | Karte nur bis 200 Euro | gesetzlich nicht verboten | noch nicht geregelt |
| Barzahlungsrabatt | 2 Prozent bei Barzahlung | grundsätzlich möglich | noch nicht geregelt |
Ein echter Rabatt für Barzahlung ist nach Paragraf 675f Absatz 6 BGB grundsätzlich möglich, Ihr Zahlungsdienstleister darf ihn nicht verbieten. Er darf aber keinen verdeckten Aufschlag darstellen. Wer überlegt, ganz auf Bargeld zu verzichten, findet die Rechtslage im Beitrag Nur Kartenzahlung erlaubt.
Ein Mindestbetrag kostet Sympathie und bald womöglich auch Rechtssicherheit. Meist gibt es bessere Wege, die Kosten kleiner Kartenzahlungen im Griff zu behalten.
Welche Tarife sich für kleine Beträge eignen, zeigt der Beitrag Kartenzahlung ohne Gebühren. Für den Einstieg ohne Gerätekauf eignet sich SoftPOS und Tap to Pay. Kontaktlos ohne PIN geht in der Regel bis 50 Euro je Zahlung, das beschleunigt den Kassiervorgang deutlich.
Mindestbeträge finden sich vor allem in Branchen mit vielen kleinen Bons. Gerade dort lohnt der Tarifvergleich am meisten, weil Fixbeträge sonst einen großen Teil der Marge auffressen.
Viele Bons unter 5 Euro, Tarif ohne Fixbetrag ist entscheidend.
Hohe Stückzahlen, schnelle Abwicklung, kontaktlos ideal.
Klassischer Ort für Kartenzahlung ab 10 Euro.
Kleine Beträge, Saisongeschäft, Tarif ohne Monatsgebühr.
Heute ja, wenn Sie die Grenze vor dem Kauf deutlich ankündigen und Ihr Akzeptanzvertrag sie nicht ausschließt. Ein gesetzliches Verbot gibt es Stand Oktober 2026 nicht. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Mindestbeträge künftig nicht mehr zulässig sein.
Gesetzlich ist ein Mindestbetrag derzeit nicht verboten. Er muss aber vorher sichtbar sein, etwa per Schild an Eingang und Kasse. Prüfen Sie zusätzlich die Bedingungen Ihres Zahlungsdienstleisters.
Für die Grenze von 5 Euro gilt dasselbe wie für 10 Euro. Entscheidend sind die deutliche Ankündigung und Ihr Vertrag. Bei Tarifen ohne Fixbetrag lohnt sich eine solche Grenze wirtschaftlich kaum.
Nein. Ein Aufschlag für girocard, Visa und Mastercard von Verbrauchern ist nach Paragraf 270a BGB verboten, auch bei kleinen Beträgen. Erlaubt ist heute nur, die Kartenzahlung unterhalb einer angekündigten Grenze abzulehnen.
Rechtlich müssen Sie die Karte nicht annehmen, wenn die Grenze vorher angekündigt war. Viele Betriebe machen bei Stammkunden eine Ausnahme, weil die Gebühr nur wenige Cent beträgt.
Das ist geplant. Nach den Eckpunkten vom 11. September 2026 soll die Annahme digitaler Zahlungen nicht von Mindestbeträgen abhängen. Ein Gesetz gibt es noch nicht, ein Start ist frühestens 2027 vorgesehen.
Teuer wird es durch Fixbeträge und Mindestentgelte. Bei 0,15 Euro Mindestentgelt kostet ein Kaffee für 2,50 Euro 6 Prozent Gebühr, bei 1,39 Prozent ohne Fixbetrag nur rund 3 Cent.
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