Startseite » Zahlungsanbieter Vergleich » News zur Kartenzahlung » Pflicht digitale Bezahlung, Eckpunkte des Finanzministers vorgelegt
Eine Pflicht zur digitalen Bezahlung soll Cash only Schilder in Deutschland beenden. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat am 11. September 2026 Eckpunkte vorgelegt, nach denen Handel, Gastronomie und Dienstleister überall dort, wo vor Ort bezahlt wird, mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten sollen. Bargeld soll weiter angenommen werden. Die Eckpunkte werden mit den anderen Ministerien abgestimmt, ein Gesetz gibt es noch nicht.
Laut Bundesfinanzministerium vom 11. September 2026 sollen Unternehmen überall dort, wo Waren und Dienstleistungen direkt vor Ort bezahlt werden, eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten. Kundinnen und Kunden sollen so frei zwischen Bargeld und digitaler Zahlung wählen können. Das Ministerium begründet das Vorhaben mit dem Wunsch vieler Menschen, mit Karte zu zahlen, und mit der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche, weil digitale Zahlungen dokumentiert werden. Damit soll ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD umgesetzt werden.
Bisher müssen Geschäfte in Deutschland keine Kartenzahlung anbieten. Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel. Den heutigen Rechtsstand erklärt unser Ratgeber Kartenzahlung Pflicht.
Die Eckpunkte enthalten noch keinen Gesetzestext. Nach den bisher bekannten Inhalten sieht der Plan so aus.
| Punkt | Plan laut Eckpunkten |
|---|---|
| Wer | Handel, Gastronomie und Dienstleister mit Bezahlung vor Ort |
| Was | Mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit neben Bargeld |
| Verfahren | Freie Wahl des Betriebs, mindestens ein europäisches Verfahren |
| Beträge | Keine Mindestbeträge und keine Aufschläge für die Kundschaft |
| Ausnahmen | Nichtkommerzielle Organisationen wie Amateursportvereine und gemeinnützige Verbände, Härtefallregeln werden geprüft |
| Bargeld | Bleibt weiter möglich |
| Zeitplan | Gesetzentwurf noch 2026 im Kabinett, Start frühestens 2027 |
Offen ist, wie mit den Gebühren der Zahlungsanbieter umgegangen wird. Schon heute verbietet Paragraf 270a BGB Aufschläge für Zahlungen mit Verbraucherkarten der Vier-Parteien-Systeme. Ein Mindestbetrag für Kartenzahlung ist heute zulässig, wenn er klar ausgeschildert ist, würde nach den Eckpunkten aber entfallen. Mehr dazu im Ratgeber wer die Gebühren bei Kartenzahlung zahlt.
Laut Deutscher Bundesbank wurden 2025 bereits 55 Prozent der Transaktionen bargeldlos bezahlt, am häufigsten mit der Debitkarte, mobiles Bezahlen kam auf zehn Prozent. Für mittelständische und große Händler sei die Regel daher weitgehend irrelevant, sagte EHI-Zahlungsexperte Philipp Hübner laut dpa vom 11. September 2026. Betroffen wären vor allem sehr kleine Geschäfte, Kioske, Imbisse und kleine Gastronomiebetriebe.
Die Verbände reagierten unterschiedlich. Der Dehoga nennt digitale Zahlung längst Standard, warnt aber vor prozentualen Transaktionsgebühren und fordert Übergangsregeln für kleine und mittlere Betriebe. Der Handelsverband Deutschland hält eine gesetzliche Vorgabe für unnötig und fordert, Kartengebühren an Kunden weitergeben zu dürfen. Laut einer von der dpa zitierten Bundesbank-Analyse sind für Geschäfte Bargeld und girocard am günstigsten, internationale Debit- und Kreditkarten verursachen höhere Kosten.
Bei kleinen Bons entscheidet die Tarifstruktur über die Kosten. Ein fester Betrag je Zahlung fällt bei einem Kaffee stark ins Gewicht, ein reiner Prozentsatz ohne Monatsgebühr dagegen kaum.
Wer heute nur Bargeld annimmt, hat bis zu einem möglichen Start Zeit, sollte aber nicht bis zur letzten Minute warten. Für kleine Umsätze genügt oft ein einfacher Einstieg.
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Das Finanzministerium will den Gesetzentwurf noch 2026 durch das Kabinett bringen, danach müssen Bundestag und Bundesrat beraten. Bis dahin kann sich vieles ändern, etwa bei Ausnahmen, Übergangsfristen und der Frage der Gebühren. Stand Oktober 2026 ist die Pflicht nicht beschlossen.
Eng verbunden ist das Vorhaben mit dem Kassengesetz, das das Kabinett am 23. September 2026 beschlossen hat. Es sieht ab 2028 eine Registrierkassenpflicht und digitale Belege vor. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks fordert, beide Pflichten gemeinsam zu regeln. Als europäisches Verfahren kommt heute vor allem die girocard in Frage. Das Bezahlverfahren Wero soll laut European Payments Initiative ab 2027 schrittweise an deutsche Ladenkassen kommen.
Nein. Stand Oktober 2026 liegen nur Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums vor. Ein Gesetz muss erst vom Kabinett, vom Bundestag und vom Bundesrat beschlossen werden.
Nach den Eckpunkten nichtkommerzielle Organisationen wie Amateursportvereine und gemeinnützige Verbände. Ob es Härtefallregeln geben soll, wird noch geprüft.
Nach den Eckpunkten sollen Mindestbeträge und Aufschläge nicht erlaubt sein. Bis ein Gesetz gilt, bleibt ein klar ausgeschilderter Mindestbetrag zulässig.
Nach den bisher bekannten Plänen genügt eine digitale Bezahlmöglichkeit nach Wahl des Betriebs, darunter mindestens ein europäisches Verfahren. Welche Karten genau gelten, legt erst das Gesetz fest.
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