Startseite » Zahlungsanbieter Vergleich » Kartenzahlung nach Branche » Kartenzahlung an Ladesäulen und Wallboxen 2026, 5 Anbieter im Vergleich
Wer öffentlich zugängliche Ladepunkte betreibt, muss das punktuelle Laden ohne Vertrag ermöglichen, an neuen Schnellladepunkten mit Kartenleser oder kontaktlosem Gerät. Gefragt sind unbeaufsichtigte Terminals, die an der Säule ohne Personal funktionieren und sauber mit dem Backend des Betreibers abrechnen. Wir vergleichen fünf Zahlungsanbieter anhand ihrer veröffentlichten Konditionen und zeigen, was die AFIR konkret vorschreibt.
Die Reihenfolge ist alphabetisch und keine Wertung. Die zweite Spalte zeigt, ob der Anbieter Ladesäulenbetreiber selbst als Zielgruppe nennt.
| Anbieter | Für Ladesäulenbetreiber ausgewiesen | Gebühr laut Anbieter | Terminal ab | Auszahlung |
|---|---|---|---|---|
| Adyen | nicht ausdrücklich | Interchange++ plus 0,11 € Bearbeitung | individuell, nicht veröffentlicht | flexibel steuerbar |
| CCV Deutschland | nicht ausdrücklich | Debit 0,06 €, Kredit 1,25 % | Miete ab 13,21 € im Monat | innerhalb weniger Werktage |
| Nexi (ehemals Concardis) | nicht ausdrücklich | 1,19 % im Aktionsangebot bis 31.10.2026 | Miete 15 € im Monat in der Aktion | innerhalb von 2 Bankarbeitstagen |
| PAYONE | nicht ausdrücklich | girocard 0,89 %, Kredit 1,9 % | Miete, Einrichtung ab 19 € | nicht veröffentlicht |
| Stripe Terminal | nicht ausdrücklich | 1,4 % plus 0,10 € für EWR-Karten | Reader ab 59 € Kauf | standardmäßig nach 3 Werktagen |
Stand Oktober 2026, Preise ohne Umsatzsteuer nach Anbieterangaben, soweit nicht anders angegeben. Maßgeblich ist immer das konkrete Angebot.
Welche branchentypischen Funktionen die Anbieter nach eigenen Angaben mitbringen. Nicht dokumentiert heißt, dass wir dazu keine belastbare Angabe gefunden haben.
| Anbieter | Automatenbetreiber als Zielgruppe | Unbeaufsichtigtes Terminal dokumentiert | Integration in eigene Software | girocard | Kontaktlos und Wallets | Fixbetrag je Zahlung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Adyen | nein | nicht dokumentiert | ja, eine Integration für Online und Präsenz | nicht ausdrücklich genannt | ja, Tap to Pay und Wallets | 0,11 € Bearbeitungsgebühr |
| CCV Deutschland | ja | Edge IM15 über Automatenhändler | ja, SDK für Android-Terminals | ja | ja, Apple Pay und Google Pay | 0,06 € bei Debit |
| Nexi (ehemals Concardis) | nein | nicht dokumentiert | integrierte Kassenlösungen | ja | ja, Apple Pay, Google Pay, Samsung Pay | keiner |
| PAYONE | nein | nicht dokumentiert | Onlinezahlung und Kassenanbindung | ja | ja, Apple Pay und Google Pay | Mindestentgelt 0,15 € |
| Stripe Terminal | nein | nicht dokumentiert | ja, Entwicklerschnittstelle | ja | ja, Apple Pay und Google Pay | 0,10 € |
Die Zuordnung beruht auf den dokumentierten Leistungen und Vertragsmodellen der Anbieter. Die Reihenfolge ist alphabetisch und keine Bewertung.
Mehrere DC-Ladepunkte ab 50 kW stehen an einer Strecke des TEN-V-Netzes. Hier ist ein Kartenleser oder kontaktloses Gerät Pflicht, auch für ältere Säulen ab dem 1. Januar 2027. Ein Terminal kann laut AFIR mehrere Ladepunkte eines Standorts bedienen.
Passende Kandidaten Adyen, CCV Deutschland, Nexi (ehemals Concardis)
Einige AC-Ladepunkte unter 50 kW stehen Gästen und Kundschaft offen. Neben Kartenleser und kontaktlosem Gerät ist hier auch eine sichere Internetzahlung per QR-Code zulässig. Wer das Laden kostenlos anbietet, braucht laut AFIR keine Zahlungsmöglichkeit.
Passende Kandidaten PAYONE, Stripe Terminal
Ein kommunaler Versorger betreibt Säulen im ganzen Stadtgebiet und rechnet über das eigene Backend ab. Gefragt sind Terminals mit Anbindung an die Ladesoftware und ein Acquirer, der girocard günstig abwickelt.
Passende Kandidaten CCV Deutschland, PAYONE
Der Betreiber verkauft Laden per App und will Ad-hoc-Zahlungen an der Säule in derselben Abrechnung sehen. Eine Plattform für Online- und Präsenzzahlung spart doppelte Abstimmungen.
Passende Kandidaten Adyen, Stripe Terminal
Was die Anbieter im Alltag eines Betriebs leisten, wo ihre Stärken liegen und wo Sie genauer hinsehen sollten.
Adyen rechnet nach Interchange++ ab, also mit den Kosten der Kartenorganisationen plus einer festen Bearbeitungsgebühr von 0,11 Euro je Transaktion. Für Ladenetze mit vielen Standorten ist interessant, dass Online- und Präsenzzahlungen über eine Integration laufen und Auszahlungen flexibel steuerbar sind. Terminalpreise und Laufzeiten nennt Adyen nicht, ein unbeaufsichtigtes Terminal ist im Profil nicht dokumentiert. Adyen nennt Ladesäulenbetreiber nicht ausdrücklich als Zielgruppe, die Leistungen passen aber zum typischen Bedarf.
Passt, wenn Wenn Sie ein großes Ladenetz mit eigener IT betreiben und App, Web und Säule über einen Anbieter abrechnen möchten.
CCV stellt eigene Terminals her und nennt Automatenbetreiber ausdrücklich als Zielgruppe. Debitzahlungen kosten feste 0,06 Euro, Kreditkarten 1,25 Prozent, was bei typischen Ladevorgängen gut kalkulierbar ist. Automatenterminals wie das CCV Edge IM15 sind laut unseren Daten über Automatenhändler erhältlich, Preise dafür sind nicht veröffentlicht. Die Android-Terminals lassen sich per SDK in eigene Anwendungen einbinden. CCV Deutschland nennt Ladesäulenbetreiber nicht ausdrücklich als Zielgruppe, die Leistungen passen aber zum typischen Bedarf.
Passt, wenn Wenn Sie einen deutschen Ansprechpartner mit Erfahrung bei Automaten und planbaren Debitgebühren suchen.
Nexi Germany, früher Concardis, bietet im Aktionsangebot SmartPay einen einheitlichen Satz von 1,19 Prozent auf alle Karten bei 48 Monaten Laufzeit. Die Gutschrift erfolgt laut Anbieter innerhalb von zwei Bankarbeitstagen. Ein Terminal für den unbeaufsichtigten Einsatz an Ladesäulen ist im Profil nicht dokumentiert, Konditionen außerhalb der Aktion sind individuell. Nexi (ehemals Concardis) nennt Ladesäulenbetreiber nicht ausdrücklich als Zielgruppe, die Leistungen passen aber zum typischen Bedarf.
Passt, wenn Wenn Sie mehrere Standorte über einen etablierten Acquirer mit Sitz in Deutschland abrechnen möchten.
PAYONE ist an Worldline und den Deutschen Sparkassenverlag gebunden und für viele Sparkassenkunden der naheliegende Ansprechpartner. Im Tarif All Time Flex kosten girocard und Debitkarten 0,89 Prozent, Kreditkarten 1,9 Prozent, mindestens 0,15 Euro je Transaktion. Terminals werden gemietet, ein Gerät für den Einbau in Ladesäulen nennt das Profil nicht. PAYONE nennt Ladesäulenbetreiber nicht ausdrücklich als Zielgruppe, die Leistungen passen aber zum typischen Bedarf.
Passt, wenn Wenn Sie als Stadtwerk oder Sparkassenkunde einen Partner mit girocard-Schwerpunkt bevorzugen.
Stripe ist vor allem eine Plattform für Online- und Softwarezahlungen, mit Stripe Terminal kommen Kartenzahlungen vor Ort hinzu. Präsenzzahlungen mit EWR-Karten kosten 1,4 Prozent plus 0,10 Euro, eine Monatsgebühr fällt nicht an. Für Ladesäulenbetreiber mit eigener App und Entwicklerteam ist die gemeinsame Abrechnung von App und Säule interessant, ein Terminal für den Außeneinsatz ist im Profil aber nicht dokumentiert. Stripe Terminal nennt Ladesäulenbetreiber nicht ausdrücklich als Zielgruppe, die Leistungen passen aber zum typischen Bedarf.
Passt, wenn Wenn Sie eine eigene Lade-App betreiben und Zahlungen mit Entwicklerressourcen selbst integrieren.
Öffentlich zugängliche Ladepunkte müssen punktuelles Laden ohne Vertrag mit dem Betreiber ermöglichen.
Das Gerät arbeitet ohne Personal, ist fest eingebaut und gegen Wetter und Manipulation geschützt.
Fahrerinnen und Fahrer zahlen mit Karte, Smartphone oder Uhr direkt an der Säule.
Bei höheren Beträgen oder nach mehreren kontaktlosen Zahlungen kann die Bank eine PIN verlangen.
An Ladepunkten unter 50 kW ist auch eine sichere Zahlung über das Internet zulässig.
Bei vielen mittleren Beträgen entscheiden Prozentsatz und Fixbetrag über die Kosten.
Viele Ladesäulenhersteller bieten Kartenleser als Option ab Werk an und haben feste Partner für die Zahlungsabwicklung. Klären Sie vor dem Kauf, welche Acquirer mit dem eingebauten Terminal funktionieren, damit Sie Gebühren später noch vergleichen können.
Neben dem Prozentsatz je Zahlung zählen Monatsgebühr, Terminal, Laufzeit, Auszahlung und Gebühren für Firmenkarten. Rechnen Sie mit Ihrem echten Monatsumsatz.
Geben Sie Ihren Bedarf im Preisrechner an und erhalten Sie passende Angebote, kostenlos und unverbindlich.
Seit dem 13. April 2024 gilt die Verordnung (EU) 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, kurz AFIR, unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Artikel 5 regelt das Bezahlen an öffentlich zugänglichen Ladepunkten. Betreiber müssen Endnutzern die Möglichkeit geben, ihr Fahrzeug punktuell aufzuladen, also ohne Vertrag mit dem Betreiber oder einem Mobilitätsdienstleister. An Ladepunkten, die ab dem 13. April 2024 errichtet werden, muss das mit einem in der Union weit verbreiteten Zahlungsinstrument möglich sein.
Die Verordnung nennt drei Wege. Zulässig sind ein Zahlungskartenleser, ein Gerät mit Kontaktlosfunktion, das zumindest Zahlungskarten lesen kann, und nur für Ladepunkte unter 50 kW auch ein Gerät, das eine sichere Zahlung über das Internet ermöglicht, etwa über einen QR-Code. Für Schnellladepunkte ab 50 kW reicht ein QR-Code allein also nicht. Ein Zahlungsterminal darf laut AFIR mehrere Ladepunkte innerhalb eines Ladestandorts bedienen, Sie brauchen also nicht zwingend ein Gerät je Säule.
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Betreiber sicherstellen, dass alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte ab 50 kW entlang des TEN-V-Straßennetzes oder auf sicheren und gesicherten Parkplätzen einen Kartenleser oder ein kontaktloses Gerät haben. Das gilt ausdrücklich auch für Ladepunkte, die vor dem 13. April 2024 errichtet wurden. Für ältere Ladepunkte außerhalb dieses Netzes nennt Artikel 5 keine solche Nachrüstpflicht. Ob ein Standort am TEN-V-Netz liegt, prüfen Sie am besten mit Ihrem Netzbetreiber oder der zuständigen Behörde. Wo keine Zahlung für das Laden verlangt wird, gelten die Anforderungen dieses Absatzes laut AFIR nicht.
An Ladepunkten ab 50 kW richtet sich der Ad-hoc-Preis nach dem Preis pro kWh, dazu darf eine Blockiergebühr pro Minute kommen. Beide Preise müssen vor Beginn des Ladevorgangs an der Ladestation sichtbar sein. Unter 50 kW müssen alle Preisbestandteile klar zur Verfügung stehen, in der Reihenfolge Preis pro kWh, Preis pro Minute, Preis pro Ladevorgang und weitere Bestandteile.
An der Ladesäule steht niemand, der hilft. Das Terminal muss Wetter, Hitze, Frost und Vandalismus aushalten und dauerhaft online sein. Weil der Endbetrag erst nach dem Laden feststeht, arbeiten viele Lösungen mit einer Vorautorisierung, die nach dem Ladevorgang auf den tatsächlichen Betrag reduziert wird. Fragen Sie den Anbieter, wie hoch die Reservierung ausfällt und wie schnell sie freigegeben wird, denn das beeinflusst die Zufriedenheit Ihrer Kundschaft stark.
Für Wallboxen im Betrieb gilt eine einfache Faustregel. Ist der Ladepunkt nur für die eigene Belegschaft oder die eigene Flotte gedacht, ist er nicht öffentlich zugänglich und die Pflichten aus Artikel 5 greifen nicht. Sobald Gäste, Kundschaft oder jedermann laden können, etwa auf einem Hotel- oder Supermarktparkplatz, sollten Sie die Anforderungen prüfen. Im Zweifel klären Sie die Einordnung mit Ihrem Ladesäulenhersteller oder einer Rechtsberatung, unsere Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.
Die Zahlungsanbieter in diesem Vergleich nennen Ladesäulen nicht ausdrücklich als Zielgruppe. Viele Betreiber bekommen Terminal und Zahlungsabwicklung deshalb im Paket mit der Ladesäule oder über einen Spezialisten für Automatenterminals und wählen danach den Acquirer. Rechnen Sie mit Ihrem typischen Ladebetrag. Bei rund 20 bis 40 Euro je Vorgang wirken Prozentsatz und Fixbetrag anders als im Einzelhandel.
An öffentlich zugänglichen Ladepunkten, die ab dem 13. April 2024 errichtet wurden, muss punktuelles Laden mit einem weit verbreiteten Zahlungsinstrument möglich sein. Ab 50 kW verlangt die AFIR dafür einen Zahlungskartenleser oder ein kontaktloses Gerät. Unter 50 kW ist zusätzlich eine sichere Internetzahlung, etwa per QR-Code, zulässig.
Ab dem 1. Januar 2027 müssen öffentlich zugängliche Ladepunkte ab 50 kW entlang des TEN-V-Straßennetzes und auf sicheren und gesicherten Parkplätzen einen Kartenleser oder ein kontaktloses Gerät haben, auch wenn sie vor dem 13. April 2024 errichtet wurden. Für andere ältere Ladepunkte nennt Artikel 5 keine solche Frist.
Nur wenn der Ladepunkt öffentlich zugänglich ist. Eine Wallbox für die eigene Belegschaft oder Flotte fällt nicht darunter. Können Gäste oder Kundschaft laden, sollten Sie die Anforderungen prüfen.
Nur an Ladepunkten unter 50 kW. Dort erlaubt die AFIR Geräte, die eine sichere Zahlung über das Internet ermöglichen. Schnellladepunkte ab 50 kW brauchen einen Kartenleser oder ein kontaktloses Gerät.
Nein. Laut AFIR kann ein Zahlungsterminal mehrere öffentlich zugängliche Ladepunkte innerhalb eines Ladestandorts bedienen. Das spart Hardware, setzt aber eine saubere Zuordnung des Ladepunkts im Bezahlvorgang voraus.
Ab 50 kW müssen der Ad-hoc-Preis pro kWh und eine etwaige Gebühr pro Minute vor dem Laden an der Ladestation sichtbar sein. Unter 50 kW sind alle Preisbestandteile klar bereitzustellen, beginnend mit dem Preis pro kWh.
Das hängt vom Tarif ab. Laut Anbieter kostet bei CCV eine Debitzahlung 0,06 Euro und eine Kreditkartenzahlung 1,25 Prozent, bei Stripe 1,4 Prozent plus 0,10 Euro für EWR-Karten. Preise für unbeaufsichtigte Terminals veröffentlichen die verglichenen Anbieter nicht.
Nein. Die Anforderungen an die Zahlungsgeräte gelten laut AFIR nicht für öffentlich zugängliche Ladepunkte, an denen keine Zahlung für das Laden verlangt wird.
Weil der Endbetrag erst nach dem Laden feststeht, reservieren viele Terminals vorab einen Betrag und buchen danach nur den tatsächlichen Preis ab. Fragen Sie Ihren Anbieter nach Höhe und Freigabedauer der Reservierung.
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Die Angaben zu Anbietern beruhen auf Anbieterangaben und öffentlich zugänglichen Quellen, Stand Oktober 2026. Die Reihenfolge ist alphabetisch, eine Nennung ist keine Empfehlung und bedeutet nicht, dass ein Anbieter Partner von Zahlungsanbieter Experten ist. Bilder der Terminals stammen von den jeweiligen Anbietern, Bilder zur Branche sind redaktionelle Symbolbilder. Rechtliche und steuerliche Hinweise ersetzen keine Beratung.