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Wiederkehrende Zahlungen für Abos, Mitgliedschaften und Raten

Wiederkehrende Zahlungen ziehen einen vereinbarten Betrag automatisch in festen Abständen ein, etwa den Monatsbeitrag im Fitnessstudio, ein Software-Abo oder eine Rate. Im Englischen spricht man von Recurring Payments. Die Kundin hinterlegt einmal ihre Karte oder erteilt ein SEPA-Lastschriftmandat, danach läuft die Abrechnung ohne weiteres Zutun. Für Ihren Betrieb bedeutet das planbare Einnahmen und weniger offene Rechnungen.

Wiederkehrende Zahlungen für Abos, Mitgliedschaften und Raten

Auf einen Blick

So funktionieren wiederkehrende Zahlungen

Bei der ersten Zahlung bestätigt die Kundin den Vertrag und ihre Zahlart, bei Karten mit starker Kundenauthentifizierung. Der Zahlungsanbieter speichert die Kartendaten nicht bei Ihnen, sondern als verschlüsselten Token in seinem System. Zu jedem Fälligkeitstermin löst Ihr System oder der Anbieter die Folgezahlung aus, ohne dass die Kundin erneut zustimmen muss. Bei der SEPA-Lastschrift ersetzt das unterschriebene oder online erteilte Mandat die Kartendaten, eingezogen wird mit Ihrer Gläubiger-Identifikationsnummer.

Automatische Abrechnung

Zahlungen laufen monatlich, quartalsweise oder jährlich nach einem festen Plan.

Wiederkehrende Zahlungen für Abos, Mitgliedschaften und Raten im Einsatz

Karte oder Lastschrift, was zu Ihrem Abo passt

Die SEPA-Lastschrift ist in Deutschland für Mitgliedsbeiträge und Verträge weit verbreitet und kostet je Einzug meist einen festen Betrag. Dafür kann die Kundin innerhalb von acht Wochen ohne Begründung widersprechen. Die Kreditkarte ist international nutzbar und eignet sich für Onlinedienste und Kundschaft aus dem Ausland, kostet aber einen Prozentsatz vom Betrag.

Viele Betriebe bieten beides an. Einen Überblick über die Verfahren gibt der Ratgeber Wofür steht SEPA, die Unterschiede bei Onlinezahlungen erklärt die Seite Online-Zahlung.

Stärken und Grenzen im Überblick

Passt gut, wenn

Weniger geeignet, wenn

Für welche Betriebe es sich eignet

Wiederkehrende Zahlungen lohnen sich überall dort, wo Kundinnen und Kunden regelmäßig für eine Leistung zahlen.

Abo-Funktionen ausgewählter Zahlungsanbieter

Ausgewählte Geräte und Tarife laut Anbieterangaben, Stand Oktober 2026, Preise ohne Umsatzsteuer soweit angegeben. Reihenfolge alphabetisch, keine Wertung.

AnbieterFunktion laut AnbieterZahlartenKosten laut Anbieter
CCVCCV Online Payments mit wiederkehrenden Zahlungen und TokenisierungKarten und weitere OnlinezahlartenOnlinepreise nicht veröffentlicht
Global PaymentsE-Commerce-Lösung mit wiederkehrenden ZahlungenKarten und weitere Onlinezahlartenindividuell
MollieAbo-Zahlungen ohne ZusatzkostenKarten, SEPA-LastschriftEWR-Verbraucherkarten 1,80 Prozent plus 0,25 Euro, Lastschrift 0,35 Euro
StripeStripe Billing mit automatischen WiederholungsversuchenKarten, SEPA-LastschriftBilling 0,7 Prozent vom Abrechnungsvolumen zusätzlich zu Zahlungsgebühren ab 1,5 Prozent plus 0,25 Euro

Was Abo-Zahlungen kosten, ein Rechenbeispiel

Ein Fitnessstudio mit 300 Mitgliedern zieht monatlich je 40 Euro ein, zusammen 12.000 Euro. Die Tabelle zeigt die Zahlungskosten im Monat nach den veröffentlichten Standardsätzen von Mollie und Stripe, Stand Oktober 2026, ohne Umsatzsteuer und ohne Rücklastschriften. Mehr zu den Grundlagen lesen Sie im Ratgeber Online-Kartenzahlung.

VarianteRechnungKosten im Monat
Mollie, SEPA-Lastschrift300 mal 0,35 Euro105 Euro
Mollie, EWR-Verbraucherkarten1,80 Prozent von 12.000 Euro plus 300 mal 0,25 Euro291 Euro
Stripe Billing, SEPA-Lastschrift300 mal 0,35 Euro plus 0,7 Prozent Billing189 Euro
Stripe Billing, EWR-Standardkarten1,5 Prozent plus 300 mal 0,25 Euro plus 0,7 Prozent Billing339 Euro

Regeln für Händler bei Abonnement-Zahlungen

Für Verträge mit Verbrauchern gelten in Deutschland klare Grenzen. Nach Paragraf 309 Nummer 9 BGB darf die erste Laufzeit höchstens zwei Jahre betragen, eine stillschweigende Verlängerung ist nur auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat zulässig. Wer Abos online abschließen lässt, braucht nach Paragraf 312k BGB eine gut sichtbare Kündigungsschaltfläche. Bei der SEPA-Lastschrift kündigen Sie jeden Einzug vorab an, ohne andere Vereinbarung 14 Kalendertage vorher. Lassen Sie Ihre Vertragsbedingungen im Zweifel rechtlich prüfen.

Recurring Payments ohne Zahlungsausfälle

Die meisten Ausfälle entstehen durch abgelaufene Karten, fehlende Deckung oder Rücklastschriften. Gute Anbieter versuchen fehlgeschlagene Zahlungen automatisch erneut und aktualisieren Kartendaten über Dienste der Kartenorganisationen. Was bei einer Rückbuchung passiert, erklärt der Ratgeber Rückbuchung und Chargeback.

Darauf sollten Sie achten

Zahlungslink für den Start

Neue Mitglieder oder Kunden schließen ein Abo oft am einfachsten über einen Zahlungslink ab. Die erste Zahlung wird dabei bestätigt, die Folgezahlungen laufen automatisch. Mehr dazu im Ratgeber Zahlungslink erstellen.

Anbieter für wiederkehrende Zahlungen finden

Geben Sie Ihren Bedarf im Preisrechner an und erhalten Sie passende Angebote, kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen zu wiederkehrenden Zahlungen

Zahlungen, die in festen Abständen automatisch eingezogen werden, nachdem die Kundin einmal zugestimmt hat. Typisch sind Abos, Mitgliedsbeiträge, Mieten für Geräte oder Raten.

Recurring Payments ist der englische Begriff für wiederkehrende Zahlungen. Gemeint sind Abo- und Ratenzahlungen per Karte, Lastschrift oder Wallet, die der Händler zu festen Terminen auslöst.

Nein. Die starke Kundenauthentifizierung ist bei der ersten Zahlung nötig. Nach der Delegierten Verordnung 2018/389 können Folgezahlungen in gleicher Höhe an denselben Empfänger ohne erneute Freigabe laufen, vom Händler ausgelöste Zahlungen auf Basis einer Vereinbarung ebenfalls.

Je nach Zahlart. Bei Mollie und Stripe kostet ein Lastschrifteinzug laut Preisliste 0,35 Euro, Karten kosten online ab 1,5 Prozent plus 0,25 Euro. Stripe Billing berechnet zusätzlich 0,7 Prozent vom Abrechnungsvolumen, Mollie laut Anbieter keine Zusatzkosten für Abos. Stand Oktober 2026.

Ja. Bei der SEPA-Basislastschrift kann sie innerhalb von acht Wochen ohne Begründung widersprechen, bei fehlendem oder ungültigem Mandat bis zu 13 Monate. Bei Karten ist eine Rückforderung über einen Chargeback möglich.

Ja, für SEPA-Lastschriften brauchen Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer, die Sie bei der Deutschen Bundesbank beantragen. Einige Zahlungsanbieter ziehen Lastschriften auch über ihre eigene ID ein, fragen Sie vorab nach.

Bei einzelnen Anbietern lässt sich eine Karte am Terminal für spätere Zahlungen hinterlegen, das ist aber nicht überall möglich. Meist wird das Abo online oder per Zahlungslink abgeschlossen.

Passend dazu

Transparenzhinweis

Preis- und Funktionsangaben beruhen auf den Preisseiten von Mollie und Stripe sowie Anbieterangaben von CCV und Global Payments, Stand Oktober 2026, ohne Umsatzsteuer. Rechtliche Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Die Nennung eines Anbieters ist keine Empfehlung.