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Digitaler Euro für Händler, EZB öffnet den Pilot für Online und Mobile Commerce

Onlinehändlerin testet eine neue Zahlart im Checkout
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Für Händler wird der digitale Euro konkreter. Die Europäische Zentralbank hat am 15. September 2026 einen Aufruf veröffentlicht, mit dem sie Onlinehändler und Anbieter von Shopping-Apps für ihren Pilotversuch sucht. Bewerbungen laufen bis zum 27. Oktober 2026, eine Informationsveranstaltung findet am 6. Oktober 2026 statt. Ob der digitale Euro überhaupt kommt, entscheidet sich erst mit der EU-Verordnung, über die Parlament und Mitgliedstaaten derzeit verhandeln.

Das Wichtigste in Kürze

Was die EZB angekündigt hat

Laut Mitteilung der Europäischen Zentralbank vom 15. September 2026 ist der Aufruf zur Interessenbekundung für Händler offen. Gesucht werden Unternehmen aus dem E-Commerce und dem Mobile Commerce im Euroraum, die im Pilot Zahlungen mit einer Testversion des digitalen Euro, dem sogenannten beta digital euro, in ihrem Checkout annehmen. Die Bewerbung läuft per Fragebogen im Excel-Format und einer unterschriebenen Erklärung, einzureichen bis zum 27. Oktober 2026 um 17 Uhr MEZ.

Der Pilot selbst soll nach Angaben der EZB im zweiten Halbjahr 2027 beginnen und zwölf Monate dauern. Bezahlen werden dabei nur Beschäftigte der EZB und der beteiligten nationalen Zentralbanken. Auf Seite der Banken stehen die Teilnehmer bereits fest. Im Juli 2026 hat die EZB aus mehr als 50 Bewerbungen 36 Zahlungsdienstleister ausgewählt. Grundlagen zum Thema finden Sie in unserem Ratgeber digitaler Euro und der Unterschied zur Kartenzahlung.

Wer beim Pilot für den digitalen Euro mitmachen kann

Der Aufruf richtet sich ausdrücklich an Händler, die online oder per App verkaufen. Die EZB nennt in ihren Fragen und Antworten zum Pilot mehrere Bedingungen.

PunktWas die EZB verlangt
GeschäftsmodellVerkauf über einen Onlineshop oder eine App, getestet wird die Zahlung im Checkout per Alias oder DEAN
Sitz und ReichweiteRechtlicher Sitz in der EU und Angebot in mindestens zwei Pilotstandorten
VerträgeTeilnahmevertrag mit der EZB und ein Akzeptanzvertrag mit einem der 36 Pilotdienstleister
KostenKeine Vergütung, Pilotdienstleister dürfen für die Pilotleistungen keine Gebühren verlangen
BranchenEinige Branchen mit erhöhtem Risiko können ausgeschlossen werden

Händler mit Ladengeschäft sind über diesen Aufruf nicht gemeint. Bezahlungen vor Ort testet die EZB etwa in Kantinen der Zentralbanken, dafür können die nationalen Zentralbanken eigene Händler gewinnen. Für Onlinehändler lohnt der Blick auf die eigene Infrastruktur, denn ohne einen Pilotdienstleister geht es nicht. Einen Überblick über die Wege der Online-Zahlung und über Online-Zahlungsdienstleister haben wir zusammengestellt.

Annahmepflicht und Gebühren beim digitalen Euro bleiben offen

Für die meisten Betriebe in Deutschland ist weniger der Pilot entscheidend als die Frage, welche Regeln später gelten. Hier ist noch nichts beschlossen. Der Vorschlag der EU-Kommission vom Juni 2023 sieht eine grundsätzliche Annahmepflicht für Händler vor, mit Ausnahmen etwa für Kleinstunternehmen, die keine vergleichbaren digitalen Zahlungsmittel akzeptieren, sowie eine Obergrenze für die Entgelte, die Händler zahlen.

Laut netzpolitik.org vom 26. September 2026 verhandeln Parlament und Rat im sogenannten Trilog, zwei Sitzungen haben bereits stattgefunden, drei weitere sind geplant, davon zwei im Oktober. Unterschiedliche Vorstellungen gibt es demnach unter anderem beim Gebührenmodell für Händler, bei der Annahmepflicht und bei den Haltelimits. Ziel ist eine Einigung bis Ende 2026. Die EZB will laut ihrer Pilotseite für eine mögliche erste Ausgabe im Jahr 2029 bereit sein, vorausgesetzt die Verordnung wird 2026 verabschiedet.

Unabhängig davon plant die Bundesregierung eine Pflicht zur digitalen Bezahlmöglichkeit mit mindestens einem europäischen Verfahren. Auch das ist bisher ein Plan.

Praxistipp für Onlinehändler

Wer sich bewerben will, sollte vorher prüfen, ob der eigene Zahlungsdienstleister zu den 36 Pilotdienstleistern gehört. Ein bestehender Vertrag fließt laut EZB in die Bewertung ein, ist aber keine Voraussetzung.

Was Sie jetzt tun können

Für Betriebe ohne Onlineshop besteht kein Handlungsbedarf. Für Onlinehändler mit Kundschaft in mehreren Euroländern kann der Pilot ein früher Einblick sein, wie sich der digitale Euro im Checkout anfühlt und welche Anforderungen auf Shop und Zahlungsdienstleister zukommen. Dem steht Aufwand ohne Vergütung gegenüber.

  • Prüfen Sie, ob Sie in mindestens zwei Pilotstandorten verkaufen.
  • Klären Sie mit Ihrem Dienstleister, ob er am Pilot teilnimmt und wie die Anbindung aussehen würde.
  • Halten Sie Ihre Zahlungsarten im Onlineshop ohnehin aktuell, denn neue europäische Verfahren wie Wero kommen schon vorher.

Zahlungskosten im Blick behalten

Vergleichen Sie im Preisrechner, was Ihre heutigen Zahlarten kosten, bevor neue Verfahren dazukommen.

Einordnung

Der Händleraufruf zeigt, dass die EZB ihre Vorbereitung unabhängig vom Gesetzgebungsverfahren fortsetzt, betont aber selbst, dass der Pilot keine Entscheidung über die Ausgabe vorwegnimmt. Für Händler bleiben vor allem zwei Punkte wichtig, die Höhe der Entgelte im Vergleich zu Karten und die Reichweite einer möglichen Annahmepflicht. Bis dahin sind die girocard und das Bezahlverfahren Wero die europäischen Optionen, die Betriebe schon heute oder in naher Zukunft nutzen können.

Häufige Fragen

Laut EZB bis zum 27. Oktober 2026 um 17 Uhr MEZ. Die Unterlagen gehen per E-Mail an die EZB, der Fragebogen im Excel-Format.

Das ist noch offen. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht eine grundsätzliche Annahmepflicht mit Ausnahmen vor, Parlament und Rat verhandeln darüber Stand Oktober 2026 noch.

Im Pilot dürfen die Dienstleister für Pilotleistungen keine Gebühren verlangen. Für den späteren Regelbetrieb ist eine Obergrenze geplant, deren Ausgestaltung noch verhandelt wird.

Der Aufruf vom 15. September 2026 gilt nur für Online und Mobile Commerce. Händler vor Ort gewinnen die nationalen Zentralbanken gegebenenfalls über eigene Aufrufe.

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