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Ein Zahlungslink ist eine kurze Internetadresse, hinter der eine sichere Zahlungsseite liegt. Sie verschicken den Link per E-Mail, SMS oder Messenger, und der Kunde bezahlt mit Karte, Wallet oder anderen Zahlarten. So kassieren Sie Anzahlungen, offene Rechnungen oder Bestellungen am Telefon, ganz ohne Terminal und ohne Onlineshop.
Sie legen Betrag und Verwendungszweck im Dashboard oder in der App Ihres Zahlungsanbieters an. Daraus entsteht ein Link und auf Wunsch ein QR-Code. Der Kunde öffnet die Seite, bezahlt, und Sie sehen die Zahlung sofort im Konto.
In wenigen Sekunden in App oder Dashboard.
Für Rechnungen, Aushänge oder den Tresen.
Sie sehen sofort, ob bezahlt wurde.
Link direkt auf die Rechnung drucken.
Überall dort, wo Geld vor oder nach einem Termin fließt.
Abschlagszahlungen und Rechnungen direkt nach dem Auftrag.
Anzahlungen für Termine und Behandlungen.
Anzahlung bei Buchung per Telefon oder E-Mail.
Ausgewählte Geräte und Tarife laut Anbieterangaben, Stand Oktober 2026, Preise ohne Umsatzsteuer soweit angegeben. Reihenfolge alphabetisch, keine Wertung.
| Anbieter | Lösung | Kosten laut Anbieter |
|---|---|---|
| PAYONE | PAYONE Link | ab 19 Euro im Monat |
| Viva.com | Zahlungslinks | je nach Paket |
| Zettle by PayPal | PayPal-Rechnungen und QR-Codes | 1,39 Prozent |
Eine kleine Anzahlung bei der Buchung macht kurzfristige Absagen unattraktiver und sichert einen Teil Ihres Umsatzes ab.
Geben Sie Ihren Bedarf im Preisrechner an und erhalten Sie passende Angebote, kostenlos und unverbindlich.
Ja, die Zahlung läuft über die gesicherte Seite des Zahlungsanbieters. Achten Sie darauf, Links nur über bekannte Kanäle zu verschicken.
Meist fallen Gebühren wie bei Onlinezahlungen an, bei manchen Anbietern zusätzlich eine Monatsgebühr.
Nein, der Link wird direkt in der App oder im Dashboard des Anbieters erstellt.
Bezahlen per Code an Tresen und Tisch.
Zahlungen im eigenen Shop.
Zahlungen beim Kunden vor Ort.
Geräte- und Preisangaben beruhen auf Anbieterangaben und öffentlich zugänglichen Quellen, Stand Oktober 2026. Die Nennung eines Anbieters ist keine Empfehlung.